Seit dem 1. November 2016 gilt für die französische Großkommune Grenoble ein neues kommunales Luftschutzgesetz. Dieses ist einer ZCR-Umweltzone – so wird die französische Umweltzone bezeichnet – gleichzustellen.

Da es sich bei dem Großraum aber um keine Stadt wie etwa Paris handelt, werden hier keine ZCR-Schilder aufgestellt. Diese Umweltzone wird jedoch erst dann aktiv, wenn gewisse Emissionsgrenzwerte überschritten werden.

Der entsprechende Verschmutzungsalarm wird dann über elektronische Informationstafeln angezeigt und in lokalen Radio- und Fernsehsendern bekannt gegeben. Sollte der Alarm an fünf oder mehr Tagen ausgelöst werden, so darf der gesamte Bereich fortan nur noch mit Fahrzeugen, die über eine Crit’Air-Plakette der Kategorie 1-5 verfügen, befahren werden.

Ab sieben Tagen fortwährenden Alarms dürfen nur noch Fahrzeuge der Kategorie 1-3 in den Bereich. Ab dem zweiten Tag des Verschmutzungsalarms müssen sämtliche Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit zudem um 20km/h auf allen Landstraßen, Schnellstraßen und Autobahnen reduzieren. Die Plakette für Halter ausländischer Fahrzeuge ist erst ab März 2017 erhältlich, so lange dürfen diese auch ohne Plakette die aktive Luftschutzzone befahren. Ab 01.01.2017 wird bei Nichteinhaltung der Vorschriften eine Geldbuße von 35 Euro verhängt. Für Busse beträgt die Geldstrafe ab 01.01.2017 135 Euro.