Am Donnerstag (18. November 2021) hat die EU-Kommission demnach den Weg frei gemacht für eine Verlängerung und Erhöhung des Kleinbeihilfenrahmens von 1,8 Millionen Euro auf 2,3 Millionen Euro. Dieser ist Grundlage wichtiger nationaler Hilfsmaßnahmen, wie unter anderem die Überbrückungshilfen und der ÖPNV-Rettungsschirm.

„Die Entscheidung der EU-Kommission kommt genau zur richtigen Zeit“, erklärt die BDO-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard, „da Bund und Länder zur Stunde über weitere Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung beraten.“

Da der Bundestag bereits dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt hat, ist dies von besonderer Bedeutung. Mit der Gesetzesänderung werden verschärfte Maßnahmen, wie unter anderem eine 3G-Pflicht im Nah- und Fernverkehr und am Arbeitsplatz eingeführt, die mit einer enormen Belastung der Busunternehmen einhergehen.

„Ein Infektionsschutzgesetz zu erlassen, welches die Unternehmen massiv wirtschaftlich belastet und mit Kontrollpflichten überzieht, ist das Eine. Das Andere muss jetzt aber auch eine verbindliche Zusage der Politik auf Weiterführung der notwendigen Hilfen, wie Überbrückungshilfen, Kurzarbeitergeld und ÖPNV-Rettungsschirm sein. Ansonsten werden die Unternehmen die Mobilität in Deutschland in Zukunft nicht aufrechterhalten können“, fordert Leonard.