Wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) in einem Rundschreiben mitteilt, könne es gegebenenfalls zu weiteren Verschärfungen kommen. Mit Ablauf des 31. Dezember 2019 endete die Ausnahmeregelung per Allgemeinverfügung. „Ausnahmen werden nur im Einzelfall bei einer Existenzgefährdung des Unternehmens erteilt“, informiert der Verband weiter.

In einem neuen Entwurf der inzwischen fünften Fortschreibung des Luftreinhalteplans (LRP) Stuttgart sieht das Regierungspräsidium Stuttgart vor, ein ganzjähriges Fahrverbot für Dieselkraftfahrzeuge unterhalb der Abgasnorm Euro 6/VI zu verhängen, wenn im April 2020 absehbar ist, dass der NO2-Jahresgrenzwert 2020 nicht eingehalten werden kann. Dieses soll dann im Bereich des Talkessels sowie den Stadtbezirken Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen – der sogenannten kleinen Umweltzone Stuttgart – erfolgen.

Eine befristete Ausnahme per Allgemeinverfügung bestehe nach Angaben des BDO für Kfz im Linienverkehr sowie Reisebusse der Euronorm V (bzw. EEV) bis 30. Juni 2022.