Die rund 1,9 Millionen Schüler, Studenten und Auszubildenden, die in Bayern täglich mit Bussen im öffentlichen Verkehr befördert werden, dürfen nicht zum Spielball fragwürdiger europaweiter Ausschreibungen werden.

Das fordert der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) in einer Pressemitteilung.

Die derzeitige Vergabepraxis von Busleistungen im ÖPNV und deren negative Folgen für die Verkehrsbedienung und das Fahrpersonal waren Inhalt der ZDF Zoom-Sendung „Nächster Halt: Stress im Nahverkehr“. Der Fernsehbericht befasste sich mit den dramatischen Folgen, die aus der Vergabe und dem damit verbundenen Betreiberwechsel im Bayerischen Untermain im Landkreis Aschaffenburg resultieren. Seit Monaten gehen dort die Eltern auf die Barrikaden, weil der neue Betreiber des Busverkehrs, ein britischer Konzernbetrieb, nahezu täglich gravierende und für die Fahrgäste gefährliche Fehlleistungen produzieren soll. So werde dem Betrieb unter anderem vorgeworfen, ortsunkundiges Personal einzusetzen, das nicht einmal der deutschen Sprache mächtig sei. Außerdem würden Fahrer gezwungen, Verstöße gegen das Lenk- und Ruhezeitrecht zu begehen.

Wie der LBO weiter mitteilt, dokumentiere der Bericht eindrucksvoll, dass der sogenannte Wettbewerb im Nahverkehr oftmals auf dem Rücken der Fahrgäste, des Fahrpersonals und der bisherigen zuverlässigen Betreiber ausgetragen wird. „Ausschreibungen fördern schwerwiegende Gesetzesverstöße, unter anderem gegen das PBefG, die EG-VO 1370/2007 in der Fassung vom 24. Dezember 2017, das Lenk- und Ruhezeitrecht sowie gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, die den Straftatbestand nach § 266 StGB erfüllen können. Gleichzeitig werden häufig die Regeln eines fairen Wettbewerbs verletzt“, mahnt Horst Schilling, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des LBO.

Damit die Vergabe im ÖPNV künftig nur an zuverlässige Unternehmen erfolgt, müssten die in der ZDF-Sendung angeprangerten Missstände schnellstmöglich beseitigt werden. Der LBO fordert zudem, dass Aufgabenträger den Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre beachten und fördern, indem sie die Instrumente der EG-VO 1370/2007 zum Erlass allgemeiner Vorschriften und von Direktvergaben nach Artikel 5 Absatz 4 vorrangig gegenüber europaweiten Ausschreibungen einsetzen. „Soweit dennoch Ausschreibungen erfolgen, müssen Vergabekriterien zum wirksamen Schutz der Fahrgäste und zur Einhaltung der regional geltenden Sozialstandards zwingend beachtet werden“, so Horst Schilling weiter.