Laut dem BDO stellt der neue Verordnungsentwurf des EU-Verkehrsausschusses Busfahrer und Unternehmer unter Generalverdacht (Foto: Dieter Schütz / pixelio.de)
Laut dem BDO stellt der neue Verordnungsentwurf des
EU-Verkehrsausschusses Busfahrer und Unternehmer
unter Generalverdacht (Foto: Dieter Schütz / pixelio.de)

Jeder Verstoß gegen die 12-Tage-Regelung wird als „sehr schwerwiegend“ eingestuft; drei Verstöße dieser Kategorie führen zur Einleitung eines Verfahrens zur Beurteilung der Zuverlässigkeit.

So sieht es der Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Einstufung schwerwiegender Verstöße (sog. „Todsünden“), die zur Aberkennung der Zuverlässigkeit der Unternehmer führen können, vor. Der BDO hat diesen Verordnungsentwurf mehrfach massiv kritisiert und mahnt insbesondere das Fehlen eindeutiger, nachvollziehbarer und verhältnismäßiger Abstufungen an.

Er stelle Unternehmer und Fahrer unter Generalverdacht. Zahlreiche Mitglieder des TRAN, des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments, haben ihre Unterstützung signalisiert; insbesondere der Abgeordnete Markus Ferber teilt unsere Bedenken und sieht insbesondere im Hinblick auf die für das Busgewerbe so wichtige 12-Tage-Regelung die Verhältnismäßigkeit in Frage gestellt.

In der TRAN-Sitzung am 3.11.2014 war es Markus Ferber nach scharfer Kritik am Verordnungsvorschlag gelungen, viele Ausschuss-Kollegen von seiner ablehnenden Haltung zu überzeugen. Die EVP-Fraktion hat daraufhin einen Antrag auf Ablehnung des KOM-Vorschlags eingebracht. In ihrer aktuellen Sitzung (1.-2.12.2014) hat die Mehrheit der TRAN-Mitglieder gegen den Verordnungsentwurf gestimmt. Damit besteht eine gute Chance für die Ablehnung durch das gesamte Plenum am 19.12.2014.