Wie der RDA in einer Presseinformation mitteilte, wird das Bundesjustizministerium (BMJV) den Referentenentwurf vom 31.05.2016 zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht auf Intervention der Touristikverbände teilweise ändern:

So soll u.a. der in der Praxis bewährte Sicherungsschein erhalten bleiben. Auch sei Bewegung in die Regelungen zur Reisevermittlung gekommen: Die rechtliche Zuordnung der Tätigkeit der Reisebüros als Vermittler oder Veranstalter soll erst nach einem neutralen

Beratungsgespräch und der Entscheidung des Kunden erfolgen, ob er eine Pauschalreise oder Einzelleistungen buchen will.

Ferner soll im zukünftigen Gesetzestext klargestellt werden, dass eine Einzelleistung keine Pauschalreise sein kann und dass es sich nur dann um eine Pauschalreise oder eine verbundene Reiseleistung handeln kann, wenn mindestens zwei unterschiedliche Arten von Reiseleistungen zusammengefügt werden. Auch sollen Tagesfahrten aus den Regelungen herausgenommen werden.

Bedauerlich sei allerdings, so der Branchenverband, dass das Bundesjustizministerium keine weitergehende Kompromissbereitschaft gezeigt habe und vor allem daran festhalten wolle, die sognannte Schwarztouristik vom Geltungsbereich des neuen Reiserechts auszunehmen.

Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich Anfang Dezember mit dem überarbeiteten Referentenentwurf befassen und nach entsprechender Beschlussfassung die Vorlage zunächst dem Bundestag zuleiten. Die endgültige Verabschiedung des neuen Reiserechts, das nach den verbindlichen Vorgaben der EU-Pauschalreiserichtlinie am 1. Juli 2018 in Kraft treten muss, ist derzeit für Juni 2017 avisiert.