In einem gemeinsamen Positionspapier sind die Kritikpunkte zusammengefasst und Lösungsvorschlägen gegenübergestellt worden. „Unser Ziel muss es sein, die Pauschalreise als bewährtes und sicheres Produkt zu stärken – nicht sie zu schwächen“, so der einhellige Standpunkt der Verbände. Sie kündigten an, in Brüssel und Berlin auf notwendige Korrekturen hinwirken zu wollen und appellierten insbesondere an die Bundesregierung, die deutschen Interessen im Trilog „entschlossen zu vertreten“.

Insgesamt sei die Pauschalreise auch schon in ihrer aktuellen Fassung mit einem umfassenden Verbraucherschutz ausgestattet. Die Verbände befürchten, dass Verschärfung zu Preiserhöhungen führen könnten, die noch mehr Verbraucher veranlassen könnten, selbst zusammengestellten Reisen den Vorzug vor Pauschalreisen zu geben. Der immer kleiner werdende Anteil von Pauschalreisen im Vergleich zu anderen Produkten belege diesen Trend bereits deutlich.

 

Kritikpunkte

Die Verbände kritisieren vor allem drei zentrale Punkte innerhalb der neuen Pauschalreiserichtlinie. Sie fordern zum einen „eine eindeutige und verständliche Definition der Pauschalreise und mit ihr die klare Abgrenzung zu Geschäftsreisen“. Reisemittler müssten weiterhin in der Lage sein, auf Wunsch mehrere Einzelleistungen zu vermitteln, ohne dadurch automatisch als Reiseveranstalter zu gelten und in die volle Veranstalterhaftung zu fallen. Hier sei dem Vorschlag des EU-Ministerrates zu folgen, der dafür plädiert habe, wieder eine klare Unterscheidung zwischen Pauschalreise und Einzelleistung einzuführen.

Zum anderen wollen die Verbände erreichen, dass Geschäftsreisen, die auf Rahmenvereinbarungen zwischen Unternehmen und Anbietern basieren, klar von der Richtlinie ausgenommen werden, da Geschäftsreisende nicht als „Verbraucher“ gelten und deshalb auch nicht den Verbraucherregelungen unterfallen. Zum Dritten verlangen die Verbände die Festlegung von Kriterien und Voraussetzungen, wann anzuerkennen sein soll, dass „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ vorliegen. Aus Sicht der Verbände muss eine gerechte Risikoverteilung gewährleistet sein. Keinesfalls dürfe den Reiseveranstaltern das allgemeine Lebensrisiko der Reisenden aufgebürdet werden. Daher kritisieren sie auch die vom EU-Parlament geforderte Ausweitung der „maßgeblichen Reisehinweise“ auf Wohnsitz, Abreiseort und Zielgebiet als nicht nur unpraktikabel, sondern geradezu unsinnig. Maßgeblich dürfe allein die Einschätzung des Auswärtigen Amtes bleiben, da nur dessen Reisewarnungen und Reisehinweise belegbare Indizien für das Vorliegen unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände im Zielgebiet liefern könnten – nicht zuletzt aufgrund der einschlägigen Rechtsprechung. Die geplante 28-Tage-Frist für kostenlose Stornierungen bei außergewöhnlichen Umständen könnte nach Ansicht der Verbände ebenfalls zu einer unverhältnismäßigen Verlagerung allgemeiner Lebensrisiken auf die Veranstalter führen. In Bezug auf das Inkrafttreten der Richtlinie verweisen die Verbände darauf, dass das touristische Geschäftsjahr nicht dem Kalender folgt. Um Planungssicherheit zu gewährleisten fordern sie ein Inkrafttreten zum 1. November eines Jahres, nicht zum 1. Januar.

Das Positionspapier ist hier zu finden.