Das Parlament hat die Richtlinie mit 537 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen angenommen. Die neuen Vorschriften definieren u.a., welche Kombinationen von Reiseleistungen eine Pauschalreise darstellen – in erster Linie hängt das davon ab, wann und wie die betreffenden Dienstleistungs-Kombinationen gebucht werden. Wenn bei einer Onlinebuchung beispielsweise verknüpfte Buchungsverfahren die Kombination von Dienstleistungen unterschiedlicher Unternehmen ermöglichen, gelten diese als Pauschalreise, wenn der erste Unternehmer die personenbezogenen Daten des Reisenden an die anderen Unternehmer übermittelt und der Vertrag über alle Dienstleistungen innerhalb von 24 Stunden geschlossen wird. Wenn der Reiseveranstalter seine Kunden hingegen dazu auffordert, Dienstleistungen zu buchen, die miteinander keine Pauschalreise ergeben, muss der Kunde darüber extra informiert werden.
Mit der aktualisierten Richtlinie werden auch Vorschriften für die Verwendung von Gutscheinen eingeführt. Das geht auf eine Praxis zurück, die vor allem während der „Corona-Pandemie“ verbreitet war. Verbraucher haben demnach das Recht, einen Gutschein abzulehnen und stattdessen innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattung zu beantragen. Gutscheine haben eine maximale Gültigkeit von zwölf Monaten. Die Kunden haben daher auch Anspruch auf eine Rückerstattung für vollständig oder teilweise nicht verwendete und abgelaufene Gutscheine. Unternehmen dürfen zudem die Auswahl an Reiseleistungen für Gutscheininhaber nicht einschränken.
Außergewöhnliche Umstände
Treten für den Kunden unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände ein, kann er nach den neuen Regelungen seine Reisepläne ohne Stornogebühren oder Strafen nicht nur dann kostenlos stornieren, wenn er sich schon am Urlaubsort befindet, sondern auch dann, wenn er noch am Abfahrtsort ist. Die Umstände müssen die Reise allerdings „erheblich“ beeinflussen. Ob die Umstände schwerwiegend genug sind, wird im Einzelfall betrachtet. Offizielle Reiseempfehlungen dürfen als Anhaltspunkte dienen.
Reiseveranstalter, die eine Beschwerde erhalten, müssen innerhalb von 7 Tagen deren Eingang bestätigen und innerhalb von 60 Tagen die Beschwerde – inklusive Rückmeldung – bearbeitet haben. Geht der Reiseveranstalter in Konkurs, haben die Kunden Anspruch auf die Rückerstattung von Kosten für stornierte Dienstleistungen. Innerhalb von sechs Monaten (neun Monate bei sehr komplexen Konkursen) muss ihnen ihr Geld aus der Insolvenzgarantie erstattet werden. Die standardmäßige 14-Tage-Frist für Rückerstattungen bei Reisestornierung bleibt unverändert.
Nächste Schritte
Ehe der Text der neuen Pauschalreise-Richtlinie veröffentlicht wird und die neuen Bedingungen in Kraft treten, muss der Rat die Richtlinie noch annehmen. Ab diesem Datum haben die EU-Mitgliedstaaten 28 Monate lang Zeit, ihre gesetzlichen Vorschriften an die Richtlinie anzupassen. Innerhalb weiterer sechs Monate beginnen sie dann, sie anzuwenden.