Die Beschlüsse enthielten „wesentliche Verbesserungen für das Omnibusgewerbe“, so der bdo in einer Mitteilung. So soll künftig das Mindestalter von Busfahrerinnen und Busfahrern von bisher 24 Jahren auf 21 Jahre und für die Führerscheinklassen D1 und D1E auf 18 Jahre gesenkt werden. Zudem soll die praxisferne 50-Kilometer-Beschränkung für unter 21-Jährige Busfahrer im Linienverkehr fallen. Angesichts des EU-weit gravierenden Fahrpersonalmangels soll es künftig außerdem eine EU-einheitliche Praxis für die Anerkennung von Führerscheinen und Berufskraftfahrerqualifikationen aus Drittstaaten geben.

 

Neue Regelungen für Mitarbeiter aus Drittstaaten

Bei der Anwerbung von Busfahrern und -fahrerinnen aus Drittstaaten nach § 24a Beschäftigungsverordnung (BeschV) kann zukünftig auf alle Drittstaatsangehörige das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) angewendet werden. Aufgrund einer Verwaltungsanweisung des BMI war dies bisher nur auf § 24a Abs. 1 BeschV (Drittstaatsangehörige mit vorhandenen EU-Führerschein und EU-Berufskraftfahrerqualifikation) möglich. Auf Initiative unter anderem des bdo gilt das Verfahren nun auch für Drittstaatsangehörige, welche den EU-Führerschein und die EU-Berufskraftfahrerqualifikation nach § 24a Abs. 2 BeschV erst in Deutschland erwerben. Sie können nach§ 81a Abs. 5 AufenthG an dem Verfahren teilnehmen (vgl. S. 173-174 BMI-Anwendungshinweise).

Die Regelung ist seit dem 18. November 2023 in Kraft und wurde nun durch das BMI publiziert. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann durch die Arbeitgeber oder bevollmächtigte Dritte beantragt werden (§ 81a Abs. 1 AufenthG). Der bdo sagt in einem Rundschreiben dazu: „Nachdem bereits der Entfall der Vorrangprüfung über vorhandene inländische Arbeitskräfte und die zwingende behördliche Überprüfung der vorhandenen EU-Führerscheine und EU-Berufskraftfahrerqualifikationen in das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung eingebracht werden konnten, ist mit der Ausweitung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens ein weiterer Baustein zur Entbürokratisierung der Fachkräfteeinwanderung gesetzt.“

Die Schere zwischen Angebot und Nachfrage von Vekehrsleistungen geht immer mehr auseinander.     Foto: bdo e.V.

 

bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard zeigte sich über den Ausgang der Abstimmung sowie die neue Drittstaatenregelung „hoch erfreut“ und betonte gleichzeitig: „Die heute getroffenen Beschlüsse zeigen deutlich, dass die Fahrpersonal-Krise in Brüssel erkannt wurde. Nach intensiven Bemühungen des bdo und der IRU ist es gelungen, unsere konkreten Lösungsvorschläge einzubringen. Damit ist ein erster Meilenstein erreicht, pragmatische europäische Rahmenbedingungen für den Erwerb des Busführerscheins einzuführen.“

Das weitere Gesetzgebungsverfahren wird nun an das EU-Parlament und den EU-Rat im „Trilog“-Verfahren übergeben und voraussichtlich bis im Januar 2024 andauern. Dazu sagte Leonard: „Nun liegt es an beiden EU-Organen, die fortschriftlichen TRAN-Beschlüsse mitzutragen. Es bleibt abzuwarten, inwiefern weitere Änderungsanträge in das Verfahren eingebracht werden. Für die Busbranche ist klar, dass es keine weiteren Hürden für den Führerscheinerwerb geben darf. Nur mit grundlegenden Reformen kann dem Busfahrpersonalmangel in Deutschland und Europa entgegengewirkt werden. Brüssel macht seine Hausaufgaben zurzeit sehr gut. Weitere wichtige bdo-Vorschläge, wie die notwendige Verzahnung von Führerscheinerwerb und Berufskraftfahrerqualifikation (2 in 1), sowie Erleichterungen bei Drittstaatenangehörigen müssen aber hier in Deutschland auf Weg gebracht werden. Da ist für die amtierende Bundesregierung noch viel zu tun.“