Sowohl die Corona-Pandemie und auch die Insolvenz der Reisegruppe Thomas Cook im Jahre 2019 hatten erhebliche Auswirkungen auf den Reisemarkt. Reisen fielen massenhaft aus oder wurden storniert. Für Reiseveranstalter hatte dies auch Liquiditätsprobleme zur Folge, Reisende bekamen ihr Geld teilweise erst verspätet oder gar nicht zurück. Der in dieser Woche vorgelegte Entwurf für eine revidierte EU-Richtlinie basiert auf den Schlüssen und Erkenntnissen, die die EU-Kommission aus der Krise gezogen hat. Diese sieht unter anderem verstärkte Fahrgastrechte und den Schutz von Pauschalreisenden vor.
Schutz von Pauschalreisenden
Insbesondere in Krisensituationen sollen Pauschalreisende in Zukunft besser geschützt sein. Reisende haben weiterhin einen Anspruch darauf, ihren gezahlten Reisepreis innerhalb von 14 Tagen nach einer Stornierung erstattet zu bekommen. Dies werde dadurch erleichtert, dass Pauschalreiseveranstalter ihrerseits einen Anspruch darauf erhielten, dass die bereits an die Dienstleister geleisteten Zahlungen innerhalb von sieben Tagen erstattet werden müssten.
Gemäß dem Vorschlag der EU-Kommission dürfen die Anzahlungen der Reisenden für Pauschalreisen 25 Prozent nicht übersteigen. Eine Ausnahme sei es, wenn den Reiseveranstaltern selbst Kosten entständen, die eine höhere Anzahlung rechtfertigten. Dazu zähle beispielsweise, wenn die Veranstalter den vollen Flugscheinpreis vorab an die Fluggesellschaft zahlen müssten. Frühestens 28 Tage vor Beginn der Pauschalreise könnten Organisatoren die Gesamtzahlung der Pauschalreise beantragen.
Reisende, denen ein Gutschein angeboten werde, sollen künftig klare Informationen darüber erhalten, dass sie auf einer Erstattung bestehen können. Außerdem sollen sie über Merkmale des Gutscheins informiert werden, bevor sie ihn annehmen. Solche Gutscheine würden automatisch erstattet, wenn sie nicht vor Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer verwendet würden. Darüber hinaus decke der Insolvenzschutz auch Gutscheine und Erstattungsrechte ab.
Verstärkte Fahrgastrechte
Flug-, Bahn-, Schiffs- oder Busreisende genießen bereits einen weltbekannten Schutz durch die EU-Passagierrechte. Sie haben beispielsweise Anspruch auf anderweitige Beförderung, Erstattung, Entschädigung oder Unterstützung (je nach den Umständen), wenn die Reise unterbrochen wird. Dennoch bestehen nach wie vor einige Lücken in den heutigen Vorschriften, während Mängel bei der Umsetzung und Durchsetzung der Vorschriften die Fluggäste daran hinderten, diese Rechte in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen. Mit dem Vorschlag für eine Überarbeitung der Verordnungen über Fluggastrechte sollen diese Problembereiche angegangen werden. Sie sollen die Durchsetzungsmechanismen stärken und Vorschriften für Fluggäste einführen, die ihre Flüge über einen Vermittler gebucht hätten, einschließlich der Erstattung. Der EU-Vorschlag zu den Fahrgastrechten im Zusammenhang mit multimodalen Fahrten enthält erstmals auch neue Vorschriften zum Schutz von Fahrgästen, die verschiedene Arten von Verkehrsmitteln wie Bussen, Zügen und Flugzeugen nutzen. Die Fahrgäste erhielten vor und während dieser Reisen bessere Informationsrechte, so der Vorschlag. Dies schließe die Mindestanschlusszeiten zwischen verschiedenen Verkehrsdiensten mit ein. Darüber hinaus hätten Fahrgäste künftig, wenn sie die multimodale Reise im Rahmen eines einzigen Beförderungsvertrags erworben haben, bei verpassten Anschlüssen Anspruch auf Unterstützung durch den Beförderer.
Der Bundesverband sieht die Vorschläge kritisch
Der Bundesverband Deutscher Busunternehmen (bdo) sieht diese Vorschläge naturgemäß eher kritisch, da sie nicht in jedem Fall die Rechte der Busreiseveranstalter stärken. Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard schreibt im wöchentlichen Newsletter des Verbands: "Falls dieser Entwurf tatsächlich umgesetzt würde, hätte das dramatische Folgen für Busunternehmen. Der bdo wird sich daher intensiv in den Gesetzgebungsprozess einbringen."
Dieser Artikel wurde am 2. Dezember um 12:30 Uhr aktualisiert.