In der Nacht auf Dienstag (07. Januar 2020) waren fünf BVG-Mitarbeiter mit einem der Abschleppfahrzeuge unterwegs, die das Verkehrsunternehmen gekauft hat, um bei Bedarf Autos von Busspuren, Straßenbahngleisen oder aus Haltestellenbereichen zu entfernen. Der ungewöhnliche Nachtdienst der BVG-Mitarbeiter begann gegen 22 Uhr, wie die BVG mitteilten. Falschparker machten ihnen beim ersten Einsatz allerdings keinen Ärger: Nicht ein einziges Fahrzeug musste während der bis in die frühen Morgenstunden dauernden Schicht umgesetzt werden.
„Die Kolleginnen und Kollegen stellten erfreulicherweise eine stark verbesserte Parkdisziplin fest“, lautet das Fazit der BVG. Überrascht seien sie schon gewesen, sagte BVG-Sprecher Jannes Schwentu, in den Nächten davor habe es erkennbar mehr Probleme gegeben. Im Einsatz waren neben den zwei Schleppwagenfahrern drei Busspurbetreuer, die kontrollieren, wo mögliche Verkehrsbehinderungen durch Falschparker zu befürchten sind. Auch Busfahrer könnten Behinderungen melden, sagte Schwentu.
Für das Abschleppen wird eine Gebühr von 208,33 Euro fällig, bei größeren Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gewicht sogar von 650,32 Euro. „Bevor abgeschleppt wird, wird die Polizei informiert“, sagte Schwentu, die weiterhin auch für das Verhängen der Bußgelder zuständig ist. Bisher musste die BVG darauf warten, dass die Polizei das Abschleppen anordnet.
Wie viele Fahrzeuge die BVG künftig abschleppen wird, ist nach Schwentus Angaben schwer einzuschätzen. Auch wann die BVG-Abschleppwagen tagsüber ebenfalls zum Einsatz kommen, sei noch nicht genau abzusehen.
Der Automobilclub ADAC Berlin-Brandenburg sieht den Einsatz der BVG-Abschleppfahrzeuge positiv: Er könne einen Beitrag dazu leisten, Wege für die öffentlichen Verkehrsmittel schneller freizumachen und so den Verkehrsfluss zu verbessern.
„Wir beobachten häufig, dass insbesondere Busspuren zugeparkt werden und können uns durchaus vorstellen, dass die Anzahl der abgeschleppten Autos künftig steigen wird“, so Pressesprecherin Sandra Hass. „In welcher Größenordnung – das werden die ersten Einsatzmonate zeigen.“
Durch die bürokratische Erleichterung würden möglicherweise bei der Polizei Kapazitäten frei – „zum Beispiel für dichtere Kontrollen zur Einhaltung des Halteverbots auf Schutzstreifen beziehungsweise dem Parken in zweiter Reihe allgemein.“