Wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) mitteilte, hat das für die Entsenderegelung zuständige österreichische Sozialministerium Vereinfachungen der Meldevorschriften angekündigt.
„Das sind endlich mal gute Neuigkeiten aus Österreich für die Bustouristik“, freute sich Wolfgang Steinbrück, BDO-Präsident. „Wir begrüßen außerordentlich, dass die vom BDO, seinen Landesverbänden und vielen Unternehmern wiederholt zum Ausdruck gebrachten Probleme mit den österreichischen Entsenderegelungen bei den zuständigen Entscheidern nicht ungehört verhallt sind.“
Nach Ankündigung des Sozialministeriums soll es künftig u. a. eine einfache Sammelmeldung geben, die auf die Erfordernisse des Personen- und Güterverkehrs abgestimmt sind. Auch eine mögliche Herausnahme des Gelegenheitsverkehrs aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes ist im Gespräch. Der genaue Umfang und der Zeitpunkt des Inkrafttretens der angekündigten Erleichterungen stehen derzeit noch nicht fest. Sämtliche Änderungen bedürften formaljuristisch einer Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) und würden daher noch einige Zeit in Anspruch nehmen, erklärte der BDO.
„Wir freuen uns, dass nun Bewegung in diese Angelegenheit kommt“, so Wolfgang Steinbrück, „auch wenn hier noch konkrete Formulierungen fehlen, werten wir diese Signale aus Österreich als einen wichtigen Schritt in Richtung Bürokratieabbau.“