Die französische Regierung hat im Dekret (2017-751) vom 03. Mai 2017 festgelegt, dass spätestens ab 01. Januar 2018 pro Entsendemeldung und Fahrer eine Verwaltungsgebühr von 40 Euro erhoben wird, das teilte der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) mit.

Mit dieser Gebühr sollen die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb des Entsendeportal SIPSI, über welches seit dem 01.01.2017 Entsendebescheinigungen nur noch online erstellt werden, sowie für die Kontrollen der entsandten Arbeitnehmer gedeckt werden.

Gemeinsam mit der IRU hat der BDO die EU-Kommission von diesem Vorhaben unterrichtet und darum gebeten, im Rahmen des derzeit anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens gegen Frankreich gegen diese beabsichtigte Gebührenerhebung vorzugehen. Darüber wurde das Bundesverkehrsministerium informiert und ebenfalls um Unterstützung gebeten.

„Wir sind der Auffassung, dass diese Gebührenerhebung eine massive Diskriminierung gebietsfremder Verkehrsunternehmen gegenüber französischen Unternehmen darstellt und deshalb zu unterbleiben hat. Die Anwendung der EU-Entsenderichtlinie auf ausländische Fahrer, die Kabotage-Fahrten und grenzüberschreitende Fahrten nach Frankreich durchführen, ist bereits jetzt mit einem großen administrativen und zeitlichen Aufwand verbundenen. Die betroffenen Fahrten jetzt noch mit einer zusätzlichen Gebühr zu versehen, stellt eine neue Stufe der Einschränkung des grenzüberschreitenden Straßenverkehrs dar“, so der BDO.

Der Bundesverband habe sich darüber hinaus mit den Verkehrsverbänden BGL, AMÖ und BWVL in einem gemeinsamen Schreiben an den Leiter der Abteilung Landverkehr der Generaldirektion Verkehr (DG MOVE) , Eddy Liegeois, gewendet und um umgehende Intervention der EU-Kommission ersucht, teilte der BDO mit.