Wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer mitteilte, hat jetzt auch noch die tschechische Regierung die Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, in nationales Recht umgesetzt.

Das Gesetz sei zum 01.04.2017 in Kraft getreten. „Uns liegt seitens des tschechischen Verbandes die Information vor, dass die Tschechische Republik der EU Richtlinie grundsätzlich kritisch gegenüber steht, aber aufgrund der EU Mitgliedschaft und der Umsetzungsfrist (bis 18.06.2016) dazu gezwungen war, diese in nationales Recht zu implementieren“, erklärte der BDO.

Das sei auch der Grund, weshalb bislang keine Informationen zu dieser Regelung verkündet und auch keine Kontrollen durchgeführt worden seien. Die Anforderungen seien laut des tschechischen Schwesterverbands derzeit sehr simpel, jedoch betreffe die Entsenderegelung jeglichen Verkehr, also: Kabotage-, Gelegenheits- und Transitverkehr. Alle Busfahrer müssen BDO zufolge derzeit „nur“ einen in tschechische Sprache übersetzten Arbeitsvertrag mit sich führen. Andernfalls drohe hohe Geldbußen von bis zu 500.000 CZK (ca. 20.000 €).

Mit einem umfangreichen landesweiten „Kontroll-Tag“ seien vor gut einer Woche erstmals viele ausländische Personen- und Gütertransportmittel (Lkw und Bus) auf die Einhaltung der Vorschriften kontrolliert worden. Dieser Tag soll verdeutlichen haben, welch unverhältnismäßiger administrativer Aufwand auf die einzelnen Unternehmen zukommen wird, wenn auch die osteuropäischen Mitgliedstaaten nachziehen, so der BDO weiter.