Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag (14. April 2020) in Berlin mitteilte, haben sich Deutschland, Frankreich, Finnland, Italien und Norwegen auf Prinzipien verständigt, wie Reedereien auf Antrag für ein Jahr die Schuldentilgung für die mit staatlichen Exportkreditgarantien finanzierten Kreuzfahrtschiffe aussetzen können. Damit solle „Liquiditätskrisen“ vorgebeugt werden.

Die für den Erwerb neuer Kreuzfahrtschiffe notwendigen Finanzierungen werden regelmäßig über staatliche Exportkreditgarantien abgesichert. Allein Deutschland sichert laut Ministerium aktuell Zahlungsverpflichtungen für Finanzierungen von in Deutschland gefertigten Kreuzfahrtschiffen in Höhe von rund 25 Milliarden Euro ab.

Der maritime Koordinator der Bundesregierung, Norbert Brackmann, erklärte, mit dem Schritt würden die Geschäftsbeziehungen der europäischen Werften stabilisiert. „Das war dringend notwendig, da das Kreuzfahrtgeschäft aufgrund der Corona-Pandemie fast vollständig zum Erliegen gekommen ist. Die Maßnahmen dienten auch dem Schutz Tausender von Arbeitsplätzen in der europäischen Werftindustrie und zahlreichen Zulieferbetrieben.“