Die angeordneten Einschränkungen des öffentlichen Lebens würden einem zweiten Busreiseverbot gleichkommen – wie es bereits Mitte März der Fall war. Die ohnehin schwer angeschlagenen Reisebusunternehmen würden dadurch in eine gewaltige wirtschaftliche Krise geführt, die sie nur mit der schellen Umsetzung der entsprechenden staatlichen Rettungsmaßnahmen überstehen könnten, so der BDO.

Der Branchenverband bewerte die von Bund und Ländern angekündigte außerordentliche Wirtschaftshilfe für die Zeit der verordneten Schließung als zwingend notwendiges und richtiges Instrument, das jetzt unbürokratisch zur Wirkung gebracht werden müsse. Auch die Ankündigung, Hilfsmaßnahmen für Unternehmen zu verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche mit einer Überbrückungshilfe III zu verbessern, begrüßt der BDO fordert aber gleichzeitig eine praxisnahe, schnelle und faire Umsetzung der Hilfsmaßnahmen. Unternehmen dürften beispielsweise nicht aufgrund ihrer Größe oder der betrieblichen Aufstellung beim Zugang zu den Hilfeleistungen benachteiligt werden.

BDO-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard sagte zu den Beschlüssen von Bund und Ländern: „Wir fordern eine unbürokratische und schnelle Umsetzung. Andernfalls wird der umweltfreundliche Reise-, Fern- und Gelegenheitsverkehr mit Bussen in Deutschland langfristig nicht mehr stattfinden.“

Zur Gesamtlage der Branche sagte Leonard weiter: „Das Statistische Bundesamt vermeldete gestern einen dramatischen Einbruch der Fahrgastzahlen im Fernverkehr mit Bus und Bahn für das erste Halbjahr 2020. Nun kommt es mit den Bund-Länder-Beschlüssen erneut zu einem vollständigen Stillstand für die Reisebusbranche. Die Politik hat gestern die Hoffnung geweckt, dass dies mit einer passenden und gerechten Rettungspolitik einhergehen wird. Genau das muss jetzt unverzüglich im Detail in die Tat umgesetzt werden. Wir fordern, Hilfen für Unternehmern zeitlich zu verlängern, im Umfang auszuweiten und den Zugang zu vereinfachen. Der bürokratische Aufwand muss verringert werden. Ungerechte Ausschlusskriterien – etwa in Hinblick auf verbundene Unternehmen – gehören abgeschafft.“