Reisende mit sowohl deutscher als auch türkischer Staatsbürgerschaft müssen in der Türkei mit Einschränkungen rechnen. Darauf weist das Auswärtige Amt hin. Im jüngsten Reisehinweis der Behörde heißt es: „Für Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, kann die Notstandsregelung unter Umständen Reisebeschränkungen bei der Ausreise bedeuten.
In der Türkei ist nach dem Putscherversuch am 15. Juli der Notstand ausgerufen worden. TUI bietet betroffenen Kunden an, gebuchte Reisen bis zum 31. August kostenlos umzubuchen oder zu stornieren.
Bei Alltours und FTI besteht nach individueller Prüfungen die Möglichkeit einer kostenfreien Umbuchung in ein anderes Zielgebiet. Dies gilt ebenfalls für Buchungen bis zum 31. August. Bei Thomas Cook gibt es keine generelle Regelung, hier kommt es zu einer Einzelfallprüfung. Schauinsland hat keine Änderung der Bestimmungen vorgenommen.