Nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) konnte nach einer insgesamt eher schwierigen Ausgangsposition für den Personenverkehrssektor ein erfreuliches Ergebnis gefunden werden.

Der Kompromiss, der nach langen Verhandlungen in der Nacht zum 12. Dezember 2019 gefunden, wurde, sieht nun „nach erster Analyse Regelungen vor, die Fahrgästen und Unternehmen im Personenverkehrssektor die Möglichkeit gibt, Reisen weiter wie bisher wahrzunehmen beziehungsweise zu disponieren“, lautet es in einer Pressemitteilung des BDO.

Im Verhandlungsergebnis werde insbesondere positiv gesehen, dass die Nachholung verkürzter Wochenruhezeiten weiterhin an Tagesruhezeiten angehängt werden kann. Nachdem die vorliegenden Vorschläge nicht im sinnvollen Umfang eine Unterscheidung zwischen Personen- und Güterverkehr vornehmen, standen die Verhandlungen zum ersten Teil des Mobilitätspakets aus Sicht der deutschen Busunternehmen unter schwierigen Vorzeichen. Im Trilog sei davon ausgehende aber das derzeit bestmögliche Ergebnis erzielt worden, teilt der BDO weiter mit.

„Ich bin froh, dass der Trilog nun ein Ergebnis gebracht hat, das nach erster Durchsicht den Bedürfnissen und Wünschen der Fahrgäste, der Beschäftigten und der Unternehmen im Personenverkehr so gut gerecht wird, wie dies eben an diesem Punkt derzeit möglich ist. Wir danken dem Bundesverkehrsministerium, das sich im Rat für eine gute Lösung für Fahrgäste und Unternehmen eingesetzt hat. Wir als Busbranche werden weiter versuchen, auf mögliche Verbesserungen hinzuweisen und die wesentlichen grundsätzlichen Unterschiede zwischen Personen- und Güterverkehr zu zeigen“, erklärte BDO-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard in Brüssel.