„Der Verkehrssektor ist nach wie vor das Sorgenkind der Klimapolitik. Angesichts der hohen Zielvorgaben bei der Vermeidung von klimaschädlichen Emissionen ist es wichtig, den umweltfreundlichen Öffentlichen Personennahverkehr von unsachgerechten Belastungen zu befreien. Dadurch werden die ÖPNV-Angebote noch attraktiver und wirtschaftlicher. Wir begrüßen daher die vorgesehene Absenkung der EEG-Umlage für E-Busse und sehen einem entsprechenden Votum des Bundesrats-Plenums positiv entgegen“, macht VDV-Präsident Ingo Wortmann deutlich.
Die Aufnahme von E-Linienbussen in die besondere EEG-Ausgleichsregelung, die auch für Schienenbahnen gilt, sei sachlogisch und richtig. Eine Begrenzung auf 20 Prozent der EEG-Umlage helfe den Unternehmen und belohne Investitionen in moderne, klimafreundliche Antriebstechnik. Ein Stromverbrauch von mehr als 100 MWh jährlich soll eine weitere Voraussetzung sein.
„Das hilft auch den kleinen und mittleren Unternehmen vor Ort, das Nahverkehrs-Angebot zu verbessern: Denn bereits bei ungefähr zwei bis drei ganzjährig im Linienbetrieb eingesetzten Elektrobussen in der Flotte wird der Schwellenwert von 100 Megawattstunden erreicht“, erklärt Wortmann. Dies sei ein wichtiger Beitrag für die Unternehmen, um die erheblichen Zusatz- und Folgekosten, die durch die Maßnahmen im Rahmen der Verkehrswende anfallen, schultern zu können.
Die EEG-Umlage zur Finanzierung des Ausbaus Erneuerbarer Energien macht nach Angaben des VDV mehr als ein Drittel bei den Stromkosten eines Elektrobusses aus. Weitere Kostentreiber seien beim Betrieb von Elektrobussen die Stromsteuer, der KWK-Aufschlag und weitere Energiesteuern zur Refinanzierung des Ausbaus der Windenergie oder zur Verbesserung der Netzstabilität.
Wirtschaftsausschuss und weitere beteiligte Ausschüsse des Bundesrates folgen mit der geplanten Absenkung der EEG-Umlage für E-Busse langjährigen VDV-Forderungen. Im weiteren Verfahren wird der Deutsche Bundestag mit der Novelle befasst.