Reiseveranstalter sollen sich demnach schon ab einem Jahresumsatz von über drei Millionen Euro in einem neuen Pflichtfonds absichern. „Das Ergebnis ist enttäuschend. Die Interessen von Veranstaltern im Deutschlandtourismus, wie Freizeitparks oder Tourismusorganisationen, deren Schadensrisiko gering ist, wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Teure und aufwendige Rückholaktionen spielen innerhalb Deutschlands keine große Rolle“, kritisiert Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes (DTV).

Bislang konnten diese Veranstalter ihr Risiko problemlos absichern, während sie nun an dem deutlich größeren Insolvenz- und Schadensrisiko großer Veranstalter bemessen werden. „Damit drohen zum Teil deutlich höhere Kosten für die Insolvenzversicherung als bisher“, so Kunz weiter.

Zwar sieht das Gesetz eine Ausnahmeregelung bis zu einem Jahresumsatz von zehn Millionen Euro vor, doch das sei Augenwischerei, macht der DTV-Geschäftsführer deutlich. In diesem Fall muss nämlich künftig der gesamte Umsatz abgesichert werden. In der Folge sei mit deutlich höheren Versicherungsprämien zu rechnen.

Im Gesetzgebungsverfahren hatte sich der DTV, wie auch weitere Branchenverbände, für eine stärkere Differenzierung eingesetzt. „Auch wenn die Reform der Absicherung im Grundsatz richtig ist, um das Vertrauen der Reisenden in die Sicherheit der Pauschalreise zu sichern, hat die Politik ein Gesetz auf Kosten derjenigen auf den Weg gebracht, die sich bisher völlig problemlos absichern konnten“, bemängelt der DTV-Geschäftsführer.