Der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) hat sich im Vorfeld der gestrigen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Bundestag bezüglich der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht geäußert.

DTV-Präsident Reinhard Meyer betonte, dass eine einzelne Übernachtung nicht automatisch wie eine Pauschalreise behandelt werden dürfe.

In diesem Zusammenhang lobte er den aktuellen Entwurf der Bundesregierung, wonach das Pauschalreiserecht nicht auf Einzelleistungen ausgedehnt werden soll, da das geltende Recht den Reisenden ausreichend schütze.

Nichtsdestotrotz sei es möglich, dass dieser Punkt nach der Anhörung der Verbraucherschützer erneut in Frage gestellt werde und der ursprüngliche Referentenentwurf des Bundeministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wieder aufgenommen werde, wovor Meyer ausdrücklich warnte: „Mit dieser „Verschlimmbesserung“ würde Deutschland seine eigenen touristischen Anbieter im europäischen Wettbewerb benachteiligen“.

Verbundene Reiseleistungen

Außerdem forderte Meyer bezüglich des aktuellen Gesetzesentwurfs der Bundesregierung eine Nachbesserung beim Thema der verbundenen Reiseleistungen, die zu mehr Bürokratie führten: „Sobald Tourismusorganisationen einzelne Reiseleistungen für den Gast zu sogenannten „verbundenen Reiseleistungen“ zusammenstellen, könnte das zukünftig bedeuten, dass eine Reisebuchung bürokratisch in mehreren Schritten abgewickelt werden muss. Jede einzelne Reiseleistung, zum Beispiel Anreise, Unterkunft und Wandertour, müsste nach dem aktuellen Entwurf separat gebucht, abgerechnet und bezahlt werden. Das ist nicht verbraucherfreundlich und zudem praxisfern“, erklärte Reinhard Meyer.