Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbands (DTV), bezeichnet dies als einen wichtigen und richtigen, aber auch längst überfälligen Schritt zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise.

Um den Zugang zu Krediten schneller und einfacher zu gestalten, habe der DTV bereits zu Krisenbeginn von der Bundesregierung eine zeitweise Anhebung der Haftungsfreistellung bei den Liquiditätshilfen des Bundes für die durchleitenden Banken und Sparkassen auf 100 Prozent gefordert.

Der aktuelle Entwurf sieht – neben der 100-prozentigen Haftungsfreistellung – vor, dass Unternehmen antragsberechtigt sind, die zuvor nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und mindestens seit 1. September 2019 auf dem Markt aktiv waren. Die Kredithöhe soll drei Monatsumsätze des letzten Jahres, jedoch pro Unternehmen maximal 500.000 Euro (11 - 49 Mitarbeiter) oder 800.000 Euro (50 Mitarbeitern und mehr) betragen und eine Laufzeit von zehn Jahren haben.

Für den Tourismus gehe es in der gegenwärtigen Krise darum, die Existenz von Kleinunternehmen und Mittelstand, die das Rückgrat der Branche bilden, mit den passenden Maßnahmen zu sichern. „Die Bundesregierung macht in dieser auch wirtschaftlich schwierigen Situation sehr viel richtig. Deswegen bauen wir darauf, dass nun auch schnell die Mittelstandslücke bei den Förderungen geschlossen wird“, teilt Norbert Kunz mit.