Demnach sollen ausgefallene Margen und Provisionen für coronabedingt abgesagte Reisen nur noch dann geltend gemacht werden können, wenn die Reisenden über einen vollständigen Impfschutz verfügen.
„Es ist schon eine äußerst merkwürdige Entscheidung, die die Bundesregierung bei der Ausgestaltung der Überbrückungshilfe IV getroffen hat. Hier wird die aktuell schwelende Debatte um eine allgemeine Impfpflicht auf dem Rücken der Reisebüros und Reiseveranstalter ausgetragen, die durch Corona wirtschaftlich nach wie vor stark betroffen sind. Das ist inakzeptabel und kann nicht die Lösung sein. Bei der Neugestaltung der Bedingungen handelt es sich um einen Schnellschuss, zumal es bisher schlichtweg keinerlei Notwendigkeit gab, Daten über den jeweils aktuellen Impfstatus der Kunden systematisch abzufragen oder gar zu speichern“, erklärt dazu der DRV
Als Reisewirtschaft begrüße man die Unterstützungsleistungen des Bundes außerordentlich. Die Hilfsmaßnahmen wurden und werden nach wie vor benötigt und sind für den Erhalt der Infrastruktur der Touristik unerlässlich. Jetzt macht die Bundesregierung aber Druck durch die Hintertür und verlagere das Thema Impfpflicht auf Dritte.
Wirtschaftliche Hilfen für die Reisewirtschaft vom Impfstatus der Kunden abhängig zu machen, sei falsch und bedarf dringend einer Korrektur. Weder Reisebüros noch Veranstalter können für die Impfentscheidung der Reisenden in die Verantwortung gezogen werden – auch nicht, wenn eine vollständige Impfung das Reisen per se natürlich erleichtert. Der DRV habe bereits frühzeitig und regelmäßig darauf hingewiesen, dass die Impfung das derzeit wirksamste Mittel gegen Corona ist und zum Impfen aufgerufen.