Thüringer Abend des BDO
Thüringer Abend des BDO

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer  (BDO) hat auf seiner Delegiertenkonferenz am 15. Oktober 2015 in Berlin eine Satzungsänderung beschlossen.

Danach können nicht nur Verbände, sondern auch Interessengruppen ordentliche Mitglieder im BDO werden. Somit ist der Weg frei für die Gruppe der Fernbusanbieter, Direktmitglied im BDO zu werden. Außerdem beschloss die Delegiertenkonferenz, 2017, im Jahr der Bundestagswahlen, wieder einen BDO-Kongress abzuhalten.

Wie von Teilnehmern zu vernehmen war, seien die Landesverbände auch bereit, zur Finanzierung dieses Kongresses beizutragen.

Zur Beitragshöhe der neuen Direktmitglieder wollte sich der BDO, auf Nachfrage des Bus Blickpunkts, nicht äußern. Für die Fernbusanbieter ist eine politische Interessenvertretung sehr wichtig. U.a. wenn es um Themen wie Fernbusbahnhöfe in den Städten, Finanzierungsfragen durch den Bund bzw. die Kommunen oder um gesetzliche Regelungen geht.

2. Thüringer Abend des BDO in Berlin

Am Vorabend der Delegiertenkonferenz den fand der 2. Thüringer Abend des BDO statt. Mit deutlich weniger Teilnehmern als im letzten Jahr. Verwundern musste das nicht, befand sich doch ein Teil der Branche schon auf der parallel stattfindenden  Messe Busworld in Kortrijk (Belgien), bzw. war auf dem Weg dorthin. Dennoch, der Dialog mit etwa 20 Bundestagsabgeordneten fokussierte in lockerer Runde wichtige Themen des Gewerbes. Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Deutschen Bundestag, Martin Burkert (SPD), betonte in seiner Rede, dass es in Fragen Flüchtlingsbeförderung eine Lösung bei den Lenk- und Ruhezeiten geben müsse.  Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer, Wolfgang Steinbrück, forderte eine Stärkung der  Eigenwirtschaftlichkeit bei der Vergabe von Verkehrsleistungen, so wie dies dass PBefG vorsieht. Auch Steinbrück forderte eine pragmatische Lösung beim Thema Beförderung von Flüchtlingen: „Denn es kann nicht sein, dass unsere Fahrer Probleme bekommen, weil sie in Einzelfällen gegen die strengen EU-Sozialvorschriften verstoßen müssen, weil sie beispielsweise im Polizeikonvoi fahren und nicht anhalten dürfen.“

 

Wolfgang Steinbrück

Martin Burkert