Wie der RDA Internationaler Bustouristik Verband mitteilt, muss auf Anordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ab sofort bei jeder Reise aus den Risikogebieten in der Volksrepublik China, in der Islamischen Republik Iran, in Japan, in der Republik Korea oder der Italienischen Republik bei Ankunft in Deutschland den Reisenden das unten zum Download abrufbare Informationsblatt zu den Verhaltenshinweisen zur Krankheitsvorbeugung oder für den Fall, dass Krankheitssymptome auftreten, ausgehändigt werden.
Dieser Notstandsmaßnahme sollte umgehend gefolgt werden. Es handelt sich hierbei um eine zu erfüllende Pflicht (§ 5 IGV-DG). Verstöße hiergegen können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden (§ 21 Abs. 1 und 2 IGV-DG).
Informationsblatt für Reisende (.pdf)