Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, sollen einen neuen Eigenkapitalzuschuss bekommen. Will heißen: Alle Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschuss. Der Eigenkapitalzuschuss soll zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt werden.
Nach Mitteilung der Ministerien ist der Eigenkapitalzuschuss gestaffelt. Je länger Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten haben, desto höher ist der Zuschuss. Dieser richtet sich nach dem Betrag, den ein Betrieb bei der Überbrückungshilfe III für Fixkosten erstattet bekommt. Gezahlt wird er ab dem dritten Monat des Umsatzeinbruchs und beträgt in diesem Monat 25 Prozent. Im vierten Monat mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erhöht sich der Zuschlag auf 35 Prozent; bei fünf oder mehr Monaten erhöht er sich noch einmal auf 40 Prozent pro Monat.
Darüber hinaus wird die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, auf bis zu 100 Prozent erhöht. Bislang wurden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.
Für Unternehmen der Reisewirtschaft wird zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme eingeführt, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. Die maximale Gesamtförderhöhe dieser Anschubhilfe beträgt zwei Millionen Euro.
Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden laut Ministerien jetzt überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Darin wird das Verfahren zur Auszahlung des Eigenkapitalzuschusses erläutert. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Die Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgt in der Verantwortung der Länder.
Weiterführende Informationen
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/03/20210401-ueberbr%C3%BCckungshilfe-3.html