Der Verband reagiert mit Unverständnis darauf, dass in Thüringen nach wie vor keine klaren Regelungen im Umgang mit Klassenfahrten nach dem 20. April, dem Tag an dem die Schule wiederbeginnen soll, getroffen wurden. Man habe die Busunternehmen im Regen stehen lassen, lautet der Vorwurf. Auf eine offizielle Anfrage des MDO habe das Thüringer Kultusministerium seit dem 10. März nicht reagiert.

Als Reaktion auf die derzeitige ungewisse Situation und die Gleichgültigkeit des Kultusministers fordert der MDO die Busunternehmen auf, „ohne Rücksicht auf den Besteller der Klassenfahrten Stornokosten geltend zu machen.“ „Die AGB für Mietbusleistungen ermöglichen die Rückforderung von 70 Prozent. Es darf zum Schutz der Unternehmen keine Rücksicht darauf genommen werden, welche Person die Fahrten organisiert hatten. Für Klassenfahrten ist die Schule zuständig und am Ende das Kultusministerium“, macht der Verband deutlich.

Weiterhin fordert der der MDO das Kultusministerium auf, „endlich Klarheit zu Klassenfahrten ab dem 20.04. herzustellen.“ „Wenn Schule stattfindet, können auch Klassenfahrten ohne Einschränkungen durchgeführt und für die Zukunft gebucht werden. Sollte das nicht der Fall sein, dann muss das Kultusministerium dazu eine Regelung finden und diese kommunizieren. Und zwar umgehend!“, betont Mario König, Vorsitzender des Verbandes.

Schließlich habe man in anderen Bundesländern den Unternehmen schnell und unbürokratisch geholfen. In Thüringen aber habe man die existenzielle Lage der Busunternehmen trotz regelmäßiger Telefonkonferenzen mit Verbänden, IHK und Landesregierung offenbar noch nicht verstanden, kritisiert der MDO.