Die Obergrenze beim Fixkostenzuschuss soll von drei Mio. auf zehn Mio. Euro angehoben werden. Zudem wird durch die Erweiterung der Befristeten Rahmen die Umwandlung bestimmter rückzahlbarer Instrumente in direkte Zuschüsse bis Ende nächsten Jahres gestattet. Das heißt konkret: Alle zurückzahlbaren Beihilfen (Bürgschaften, Darlehen, rückzahlbare Vorschüsse) können in andere Beihilfeformen (z.B. direkte Zuschüsse) umgewandelt werden. Die Grenze für diese Umwandlung wird aber auch bei 1,8 Millionen Euro liegen.
„Damit wird vielen mittelständischen Busunternehmen in Deutschland der Weg eröffnet, die nationalen Hilfsprogramme der Bundesregierung gegen die Folgen der Corona-Krise besser in Anspruch zu nehmen. Die bisherigen Obergrenzen für Finanzhilfen werden dabei mehr als verdoppelt“, begrüßt der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) die Ausweitung und Fortschreibung des sogenannten „Temporary Frameworks“ (Befristete Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft) durch die EU-Kommission.
BDO-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard sagte dazu: „Mit dem heute bekanntgegebenen Schritt der Europäischen Kommission wird ein wichtiger und von uns lange geforderter Beitrag zur Rettung der Unternehmen im öffentlichen Personenverkehr geleistet.“