Wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) in einem Rundschreiben an seine Mitglieder mitteilt, müssten ab 2025 bei allen neu abgeschlossenen öffentlichen Aufträgen mindestens 45 Prozent (vormals 50 Prozent) der Busse alternative Antriebe haben. Ab 2030 soll eine Quote von 65 Prozent (vormals 75 Prozent) gelten.

Vor der Verabschiedung der CVD ist es im sogenannten Trilog zu einer Einigung mit Rat und Kommission gekommen. Auf europäischer Ebene ist das Gesetzgebungsverfahren für diese Richtlinie damit beendet. Nun haben die Mitgliedstaaten nach Inkrafttreten der Richtlinie 24 Monate Zeit für die Umsetzung. „Das es sich um eine Richtlinie handelt, haben sie Spielraum bei der Ausgestaltung“, so der BDO.

Was den Anwendungsbereich der Richtlinie angeht, bezieht sich dieser nicht nur auf die reine Anschaffung von Fahrzeugen durch die öffentliche Hand, sondern wird unter anderem auch auf „Aufträge für öffentliche Straßenverkehrsdienste, die Personensonderbeförderung, die Bedarfspersonenbeförderung und die Anmietung von Bussen […] mit Fahrern“ ausgeweitet. Ob die Quoten durch die Sektorenrichtlinie auch für eigenwirtschaftliche Verkehre gelten, ist bislang unklar. Ausgenommen von der Richtlinie sind Reisebusse.

„Jeweils die Hälfte der Quoten muss mit emissionsfreien Fahrzeugen erfüllt werden. Auch dieses Unterziel fällt niedriger aus als zum Beispiel im Text des Parlaments, dort waren Unterziele von 66 Prozent und 75 Prozent vorgesehen. Als emissionsfreier Bus zur Erfüllung des Unterziels gelten Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor oder Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mit Emissionen von weniger als 1g CO2/kWh“, informiert der Verband weiter.

Das Datum, an dem die Auftragsvergabe abgeschlossen wird, gilt als für die Quoten relevanter Zeitpunkt der öffentlichen Beschaffung. Die Quoten betreffen den minimalen Anteil sauberer Fahr-zeuge an der Gesamtzahl von Fahrzeugen in den betroffenen Verträgen (pro Referenzzeitraum) deutschlandweit. Bis Ende 2025 gilt der erste Referenzzeitraum, damit wird dieser ein Jahr länger andauern als ursprünglich vorgesehen.

Nun gelte es, in der nationalen Umsetzung der Richtlinie die Interessen des privaten Busmittelstandes bestmöglich zu wahren, macht der BDO deutlich. Der Verband werde nun seinen intensiven Dialog mit den nationalen Ministerien und dem Bundestag fortsetzen – dabei werde „insbesondere eine ausreichende, mittelstandsfreundliche Förderung von Bussen im Zentrum unserer Anstrengungen stehen“, kündigte man  an.

Im Vergleich zum ersten Textentwurf konnten bereits in Brüssel erhebliche Verbesserungen erreicht werden, wie die Ausnahme von Reisebussen, Klarstellung, dass die CVD nur für neue Verträge gilt, längere Frist, niedrigere Gesamtquoten, niedrigere Quoten für Nullemissionsfahrzeuge sowie das klare Bekenntnis, dass zur Vermeidung von höheren Ticketpreisen oder einem reduzierten Angebot, Maßnahmen durch die Vergabestellen unternommen werden sollten, um den Auftraggebern ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen für die Unterstützung des Umstiegs auf „Clean Vehicles“.