Der Gothaer Busunternehmer Wolfgang Steinbrück wirft in einem „offenen Brief“ an die thüringischen Bürger und Bürgerinnen dem Landrat des Landkreises Gotha Konrad Gießmann (CDU) Methoden wie bei US-Präsident Trump vor. „In Thüringen dürfen sich Landräte anscheinend alles erlauben!“
In dem zweiseitigen Schreiben listet Steinbrück der Bürgerschaft die „Schadensbilanz des Landrats Gießmann“ auf. So sei die Kündigung durch die Regionale Verkehrsgemeinschaft in Gotha (RVG)
durch mehrere Gerichtsbeschlüsse für ungültig erklärt worden. Dennoch habe Gießmann als Aufsichtsratsvorsitzender der RVG die Leistungsverträge der Firma Steinbrück kündigen lassen. Aus Sicht von Steinbrück ein klarer Versuch „der Firma Steinbrück die Existenzgrundlage zu nehmen“. Auch ein Vergleichsangebot des Thüringer Oberlandesgerichtes, mit dem eine Insolvenz der RVG hätte vermieden werden können, wurde abgelehnt.
Steinbrück wirft der RVG in dem Schreiben ferner vor, eine „betrügerische Insolvenz“ der RVG absichtlich herbeigeführt zu haben. Außerdem wurden ausstehende Fördermittel von rund 1.500 000 Euro nicht abgerufen. Eine Insolvenz hätte somit vermieden werden können. Durch das Verhalten sei dem Land schwerer finanzieller Schaden in Höhe von 400.000 Euro entstanden.
Steinbrücks Fazit: “ Urteile und Gesetze gelten für Landräte nicht. In Thüringen regt sich die Politik über Donald Trump auf, obwohl man einige solcher >Donalds< als Landräte hat.“ Bisher gibt es noch keine Stellungnahme vom Landrat Gießmann zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Die Causa Steinbrück geht also weiter.