Sie wirft dem 66 Jahre alten Busfahrer fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor und hat beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls beantragt. Darin fordert die Ermittlungsbehörde nach eigenen Angaben vom Freitag eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten.

„Es ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft Wiesbaden davon auszugehen, dass sämtliche Personen- und Sachschäden durch eine nach angemessener Reaktionszeit leistbare Bremsung des Busses durch den Angeschuldigten hätten vermieden werden können“, begründete die Staatsanwaltschaft am Freitag (15. Januar 2021) ihre Entscheidung. Die Strafe gegen den Busfahrer soll zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem soll der Mann seinen Führerschein abgeben. Einen technischen Defekt an dem Bus schließt sie als Unfallursache aus.

Der 66-Jährige soll im November 2019 nach einer Verkettung von Fahrfehlern mit seinem Gelenkbus über eine Grünfläche gefahren sein und dabei unter anderem vier Autos gerammt haben. An einem Bussteig quetschte er laut Ermittlungsbehörden mit dem 18,5 Tonnen schweren Fahrzeug einen 85 Jahre alten Rentner zu Tode, der dort wartete. Neben den Insassen der Autos erlitten auch zahlreiche Fahrgäste des Busses leichte bis mittelschwere Verletzungen.