Wie der RDA heute in einer Pressemitteilung erklärte, habe der RBI-Sicherheitsbeauftragte Johannes Hübner nach eingehender Bewertung von Sachlage und Fakten zu dem Unfall am 3. Juli 2017 auf der A 9 bei Münchberg überzeugende Indizien, dass der betroffene Reisebus und sein Fahrer im Bereich eines Stauendes in eine Notbremssituation genötigt wurden.

Diese sei, nach Einschätzung der RBI, nicht absehbar und durch den Fahrer auch nicht mehr vermeidbar gewesen.

Durch eine Verkettung außergewöhnlicher Umstände nach dem Anprall auf den davor anhaltenden LKW sei es zum Austritt von Kraftstoff gekommen, der sich unfallbedingt sofort entzündete und den davor stehenden Anhänger mit erfasst habe, so der RDA weiter. Obwohl beide Busfahrer versuchten, ihren Fahrgästen augenblicklich zu helfen, wurde der verletzte Fahrer selbst ein Opfer der Flammen, während es dem zweiten Fahrer gelang, den 30 Überlebenden bei der Evakuierung durch die hintere Tür zu helfen.

Alle Beteiligten im Bus seien folglich Opfer eines für sie unausweichlichen Ereignisses geworden. Das schreckliche Ereignis zeige, dass selbst eine vorbildliche Anwendung der Sicherheitsmaßnahmen in sehr seltenen Fällen eine Katastrophe nicht mehr verhindern könne. Umso mehr werde sich der RDA und seine Mitgliedsunternehmen auch weiterhin für die Erhöhung der Sicherheitsstandards im Reisebusverkehr einsetzen.