Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) lädt zum Unternehmerworkshop am 20. September 2017 von 08.30 bis 17.05 Uhr in das Thomas-Dehler-Haus in Berlin ein. Die Themen der Veranstaltung sind: das neue Reiserecht, die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Hoteleinkäufen und die EU-Mehrwertsteuersystematik.

Die novellierte EU-Pauschalreiserichtlinie und deren massive Auswirkungen auf das deutsche Reiserecht sind in aller Munde. Aber wie sieht das konkret in der Praxis der Busunternehmen aus?

Ab wann gelten die welche neuen Regelungen und wie müssen sich Unternehmer und Mitarbeiter darauf einstellen? Reiserechts-Fachmann Rechtsanwalt Frank Hütten hat auf diese und viele weitere Fragen fundierte Antworten parat und führt die Teilnehmer der Veranstaltung in die Systematik des neuen Reiserechts ein.

Landauf landab finden derzeit Betriebsprüfungen statt. Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Hoteleinkäufen spielt dabei eine maßgebliche Rolle. Die Spanne der Steuerquoten ist groß und die Höhe der steuerlichen Belastungen hängt aktuell vom Verhandlungsgeschick der betroffenen Unternehmer und ihrer Steuerberater ab. Steuerberater Carsten Kaufmann gibt nützliche Informationen und Hinweise, wie Busreiseveranstalter die Untiefen der Gewerbesteuer am besten meistern können.

Das Thema Umsatzbesteuerung auf Personenbeförderungsleistungen im Ausland begleitet die Busunternehmer ständig in ihrem Tagesgeschäft. Es vergeht kaum ein Tag, an dem sich Busunternehmen, die im grenzüberschreitenden Personenverkehr tätig sind, nicht mit diesen steuerrechtlichen Vorschriften befassen müssen. In welchen europäischen Ländern besteht eine Registrierungspflicht? Welche Dokumente sind notwendig? Welche Länder bieten Schnellverfahren an? Gibt es Ausnahmen für „Wenigfahrer“? Michaela Zenari und Rechtsanwältin Rita Sonntag vom Steuerbüro Dr. Körner fühen mit Rat und Tat durch den Dschungel der EU-Mehrwertsteuersystematik.

Anmeldung unter www.bdo-events.de