Wie der Landesverband Hessischer Omnibusunternehmer (LHO) mitteilt, heißt es in der entsprechenden Verordnung des Landes Hessen: „Der touristische Bus- und Bahnverkehr sowie die Ausflugsschifffahrt sind zulässig, sofern nur Fahrgäste mit Negativnachweis nach § 1b eingelassen werden."

In dieser Regelung sieht der LHO einen „ersten Hoffnungsschimmer für die seit mehr als einem Jahr durch die Coronakrise ausgebremste Branche", die von einem monatelangen Komplettverbot betroffen war – im Gegensatz zum Flug- und Bahnverkehr.

„Viele Menschen wollen endlich wieder reisen – auch mit dem Bus. Mit Blick auf sinkende Infektionszahlen, das gestiegene Tempo der Impfkampagne und die Hygienekonzepte, Luftreiniger und Lüftungstechnik in modernen Reisebussen ist dieser Neustart verantwortungsvoll möglich", betont der LHO-Vorsitzende Karl Reinhard Wissmüller.

Beschäftigungsperspektive für alle Busfahrer

Dabei gehe es nicht nur um die Rückgabe von Freiheitsrechten für Geimpfte, Genese und Getestete, sondern auch um Beschäftigungsperspektiven für alle Busfahrer, die seit vielen Monaten in Kurzarbeit und in Sorge um ihre Arbeitsplätze waren. Infolge des monatelangen Verbots der Bustouristik mussten einige Reisebusunternehmen ihren Betrieb sogar dauerhaft einstellen.

Es gehe nun darum, dass sich die Corona-Situation in den kommenden Wochen weiter positiv entwickelt und die Busunternehmen im Sommer, Herbst und Winter für Geimpfte, Genesene und Getestete wieder attraktive Reiseangebote auf den Markt bringen können", so Wissmüller. Bereits seit Wochen steige die Nachfrage spürbar an. „Viele unserer Kunden erkundigen sich telefonisch, wann es wieder mit Busreisen losgeht. Nun haben wir eine Perspektive, mit der wir den Neustart konkret planen und in den kommenden Wochen auf den Weg bringen können“, berichtet der LHO-Vorsitzende.

Es sei sehr zu begrüßen, dass in der neuen Verordnung des Landes Hessen auch eine ausdrückliche Regelung zum touristischen Busverkehr aufgenommen wurde, auch wenn – mit Blick auf die unterschiedlich hohen Inzidenzwerte in Hessen – derzeit noch keine ganzheitliche Anwendung der Vorschriften möglich sein werde.

Vor einer Woche habe der LHO die für Verkehr und Gesundheit zuständigen Minister in Hessen, Tarek Al-Wazir und Kai Klose, gebeten, den touristischen Busverkehr bei Inzidenzen unter 100 wieder zuzulassen. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen muss in Bussen nicht eingehalten werden; allerdings gilt zunächst weiter die Pflicht, medizinische Masken (OP-Masken oder Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) als Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden.

Nun fordert der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO), die in den zahlreichen unterschiedlichen Landesverordnungen verhängten Busreiseverbote abzuschaffen: „Nur so kann ein Flickenteppich wie im letzten Sommer verhindert werden und ein geordneter Restart für den Bustourismus in ganz Deutschland gelingen."

Busreisen in Baden-Württemberg seit 15. Mai zulässig

Wie der RDA Internationaler Bustouristik Verband in einem Rundschreiben informiert, sind seit dem 15. Mai 2021 auch in Baden-Württemberg Busreisen zulässig, wenn Start und Ziel in einem Stadt-/Landkreis liegen, in dem die Sieben-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt – das heißt, wenn die Bundes-Notbremse nicht greift. Folgende Auflagen sind nach Angaben des RDA in Baden-Württemberg zu berücksichtigen:

  • maximal 50-prozentige Auslastung
  • Fahrgäste müssen entweder ein negatives Testergebnis vorlegen oder einen Impf-/Genesenennachweis
  • Maskenpflicht
  • Hygieneauflagen nach § 4 der aktuellen Verordnung müssen eingehalten werden (Reinigung, Lüftung, etc.)

Bei einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 sind in dem Bundesland auch touristische Übernachtungen mit Auflagen wieder erlaubt.