Das Landgericht Erfurt hat in einem neuen Urteil dem Gothaer Busunternehmer Wolfgang Steinbrück verboten, gewisse Behauptungen gegen den Landkreis Gotha und dessen Landrat Konrad Gießmann zu wiederholen. Bei Nichtachtung des Urteils droht dem Busunternehmer ein hohes Bußgeld.
Wie die Thüringer Allgemeine aktuell berichtet, darf Wolfgang Steinbrück einige Tatsachen-Behauptungen nicht mehr in der Öffentlichkeit wiederholen.
Dazu zählt etwa der Vorwurf, dass Landrat Konrad Gießmann die Insolvenz der Regionalen Verkehrsgemeinschaft Gotha (RVG) mit Absicht herbeigeführt hätte. Auch darf er nicht mehr behaupten, dass die RVG, die den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) regelt, gar nicht insolvent sei. Steinbrücks bisheriger Vorwurf an die RVG lautete, sie habe nur nicht entsprechende finanzielle Mittel von Bund und Land abgerufen. Seit zwei Jahren streiten Steinbrück und die RVG um die Bezahlung. Die RVG hält die Forderungen des Busunternehmers für die Bedienung von Buslinien im Landkreis Gotha für zu hoch.
Ende März dieses Jahres hatte die RVG Insolvenz beantragt, in genau dem Monat, in der das Landgericht Erfurt verkündete, dass die RVG sehr wohl die Leistungen Steinbrücks bezahlen muss. Schließlich darf Steinbrück nicht mehr öffentlich behaupten, dass Landrat Konrad Gießmann selbst im Landesverwaltungsamt vorgesprochen hätte, um die Insolvenz der RVG mit der Genehmigungsbehörde zu erörtern.
Erst vor einigen Tagen hatte Wolfgang Steinbrück in einem „Offenen Brief“ der RVG „betrügerische Insolvenz“ vorgeworfen. Bus Blickpunkt hatte darüber berichtet. Diese Behauptung darf Steinbrück nun nicht mehr machen, ebenso wenig wie die im selben Schreiben aufgestellte Behauptung, dass die RVG „ausstehende Fördermittel von rund 1.500 000 Euro nicht abgerufen“ habe.
In einer ersten Stellungnahme auf das neue Urteil des Landgerichts Erfurt sagte der Sprecher von Wolfgang Steinbrück, der Medienberater Torsten Jäger gegenüber Bus Blickpunkt: “Es handelt sich um eine alte Geschichte aus dem Jahre 2015. Das sind alles alte Kamellen. Wir hatten um diese Punkte gewusst, und sind daher am Freitag auch nicht im Landgericht erschienen. Mittlerweile hat die RVG Insolvenz angemeldet und somit kann sich jeder selbst einen Reim darauf machen.“