Der LBO sieht hinter den „rigiden Vorschriften“ einen klaren Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG. Denn das öffentliche Leben, die Wirtschaft und weite Teile der Tourismus- und Freizeitindustrie sind in Bayern seit Samstag unter Auflagen wieder hochgefahren worden. Das Nachsehen hat wieder einmal die Bustouristik. Wie der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) mitteilt, bleiben Reisebusverkehre in Bayern trotz „nachgewiesener hoher Sicherheitsstandards“ über den 30. Mai hinaus aufgrund „nicht nachvollziehbarer weitgehender Vorschriften faktisch undenkbar.“

Der LBO will deshalb gemeinsam mit dem Münchner Unternehmen Autobus Oberbayern Klage gegen diese „offenkundig ungerechtfertigte Diskriminierung“ einlegen. „Wir bedauern, diesen Weg gehen zu müssen, aber leider zwingt uns die Staatsregierung dazu. Es geht uns einzig und allein um faire und gleiche Vorgaben. Wir haben hinreichend unter Beweis gestellt, dass wir gut vorbereitet sind und unsere Fahrgäste sicher ans Ziel bringen können“, kritisiert Nico Schoenecker, Geschäftsführer Autobus Oberbayern.

Der LBO führ die Ungleichbehandlung von Reisebusverkehren gegenüber der Bahn, Fernbus und Flugzeuge erneut vor Augen: Sie alle wurden zu keiner Zeit stillgelegt und können unter Einhaltung von Mindestabstand oder Maskenpflicht regulär Gäste befördern. Aber die rund 1.000 mittelständischen, familiengeführten Busbetriebe, die vom Reise- und Ausflugsverkehr leben, wurden ab Mitte März mit einem Berufsverbot belegt, für das es bis heute keine finanzielle Entschädigung gibt. Auch die Zusage der Staatsregierung vom 26. Mai, ab dem 30. Mai wieder Reisen anbieten zu können, stellt sich schnell als Pyrrhussieg heraus.“

"Jede Fahrt ein wirtschaftlicher Totalausfall"

Denn ein zwingend zwischen den Fahrgästen einzuhaltender Mindestabstand von 1,5 m reduziere die Beförderungskapazität in den Bussen um rund 80 Prozent, und mache damit jede Fahrt zu einem wirtschaftlichen Totalausfall, beanstandet LBO-Geschäftsführer Stephan Rabl. Ungeachtet eines umfangreichen und mit der Staatsregierung abgestimmten Hygienekonzepts werde der Bustouristik mit dieser und anderer Vorgaben, wie z.B. ausschließlich Individualreisende befördern zu dürfen, weiterhin das fundamentale verfassungsmäßige Recht auf Gleichbehandlung ohne jede Begründung verwehrt, so Rabl weiter. Denn gleichlautende Einschränkungen suche man an anderer Stelle vergebens.

„Es scheint, dass im Gesundheitsministerium inzwischen das Los entscheidet, wer oder was eine Gefahr für die Menschen darstellt. Anders ist es nicht zu erklären, warum Flugzeuge, Züge und Busse im Fernlinien- aber auch im Nah- und Schülerverkehr vollbesetzt unterwegs sein dürfen, baugleiche Reisebusse trotz nachgewiesener hoher Sicherheitsstandards nicht“, kritisiert Rabl.

Ein Virus sei nicht weniger infektiös, wenn Menschen für ihre Reise anstelle des Reisebusses den Fernbus, den Zug oder das Flugzeug nutzten. „Im Gegenteil, in modernen Reisebussen sind hocheffiziente Frischluftklimaanlagen verbaut, die das Risiko einer Übertragung im Bus absolut minimieren, unterstreicht Schoenecker.“ Aber auch im unwahrscheinlichen Fall eines Verdachts- oder Krankheitsfalls sei der Reisebus den übrigen Verkehrsträgern klar voraus. „Bei organisierten Reisebusverkehren können wir bei Bedarf schnell eine hundertprozentige Rück-verfolgung und Informationskette sicherstellen“, mahnt Rabl.