Dazu gehörten Schleswig-Holstein, Berlin, Bremen und Thüringen. Anders als Bremen und Berlin sind Schleswig-Holstein und Thüringen nun der Mehrheit der Bundesländer gefolgt und haben ihre Landesverordnung jeweils der Forderungen der Reisebusbranche angepasst. D.h. Busreisen sind in Schleswig-Holstein rückwirkend ab dem 02. November verboten. Laut RDA untersagt Thüringen „Reisebusveranstaltungen zu touristischen Zwecken“ ab dem 01. Dezember.

Damit ermöglichen auch diese Bundesländer den Reisebusunternehmen einen Zugang zu den Novemberhilfen des Bundes. „Das Fehlen eines ausdrücklichen Verbotes hätte zur Folge gehabt, dass viele Unternehmen keine Chance auf die Auszahlung dieser Hilfszahlungen gehabt hätten“, zeigt sich Klaus Schmidt, Vorsitzender des Omnibusverbands Nord (OVN), über die Entscheidung des Landes Schleswig-Holstein erleichtert.

„Damit unsere Busunternehmen tatsächlichen Zugang zur sogenannten Novemberhilfe des Bundes bekommen, war es unbedingt erforderlich, dass auch der Verordnungsgeber in Schleswig-Holstein genau das im neuen Erlass nachvollzogen hat, was faktisch längst vorgelegen hat, nämlich der Stillstand der Reisebusse wegen Verbots von touristischen Ausflügen und Reisen“, so Schmidt weiter.

Zwar gehöre der November in der Reisebranche zu den traditionell umsatzschwächeren Monaten, so dass auch die Höhe der Hilfen überschaubar bleiben werde. Aber die zu erwartenden Hilfen im Dezember stimmen die Unternehmen positiv.

Schmidt weiter: „Wir hätten uns gewünscht, dass die neue Verordnung auch bereits die notwendige Klarheit und Planungssicherheit für die Reisen über Weihnachten und die Jahreswende vorsehen würde, zumal auch die Kunden nachvollziehbar bereits jetzt wissen wollen, ob die von ihnen gebuchten Reisen auch stattfinden können oder nicht. Denn wenn schon jetzt geregelt worden ist, wie groß öffentliche und private Zusammenkünfte über die Feiertage ausfallen dürfen, wäre es überaus hilfreich, auch schon jetzt das Busreiseverbot bis Januar zu verlängern“, fordert der OVN-Vorsitzende und begründet seinen Appell an die Landesregierungen damit, dass eine Busreise mit max. zehn Personen, womöglich aus nur zwei Haushalten, wirtschaftlich völlig sinnlos sei, zumal ja absehbar nicht einmal touristische Ziele angesteuert werden dürften. „Vor diesem Hintergrund hoffen wir sehr, dass diese unnötige Unsicherheit für die Busunternehmen in der Verordnung so schnell wie möglich beseitigt wird, so Schmidt abschließend.