Das Justizministerium in Sachsen-Anhalt will vermeiden, dass Menschen wegen Schwarzfahrens in Haft müssen - das Vergehen jedoch nicht entkriminalisieren. „Grundsätzlich anzumerken ist, dass die gerne in den Blick genommene Herabstufung des sogenannten ‚Schwarzfahrens‘ zur Ordnungswidrigkeit das Problem eines möglichen Freiheitsentzugs nicht wirklich löst“, erklärte ein Sprecher gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Zuletzt hatte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) befürwortet, dass das Fahren von Bus und Bahn ohne gültigen Fahrschein nicht mehr als Straftat behandelt wird.
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