Mehr als ein Jahr nach einem tödlichen Reisebusunfall hat das Amtsgericht Oldenburg in Holstein am 13. August den Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu 4.500 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Gericht habe den 52-Jährigen für schuldig befunden, durch Nichteinhaltung des gebotenen Abstands und Unaufmerksamkeit den Tod eines Menschen und die Verletzung von dreißig weiteren verursacht zu haben, sagte ein Gerichtssprecher.
Im Juni 2018 war der mit 38 Ferienkindern und elf Betreuern besetzte Reisebus bei Rüting im Kreis Ostholstein frontal mit einem Rettungswagen zusammengestoßen. Insgesamt wurden 30 Menschen verletzt, ein 22 Jahre alter Betreuer erlag zwei Tage nach dem Unfall seinen Verletzungen. Nach Angaben des Gerichtssprechers entschuldigte sich der Angeklagte im Gerichtssaal bei den Angehörigen des Betreuers, was das Gericht als strafmildernd gewertet habe. Strafschärfend hätten sich dagegen die gravierenden Folgen des fahrlässigen Verhaltens ausgewirkt, sagte der Sprecher.
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hatte der Busfahrer ein vor ihm haltendes Auto zu spät bemerkt und war auf die Gegenfahrbahn ausgewichen, um eine Kollision zu vermeiden. Dabei übersah er den mit Blaulicht und Martinshorn nahenden Rettungswagen und stieß frontal mit ihm zusammen. In dem Reisebus saßen 38 Kinder aus dem hessischen Schwalm-Eder-Kreis mit elf Betreuern. Die Gruppe war auf der Rückfahrt von den Karl-May-Spielen in Bad Segeberg in ihr Ferienlager in Dahme an der Ostsee.