Begründung: „Wir sehen keinen Bedarf dafür, dass der Staat – in Konkurrenz zu Privatunternehmen – dieses Unternehmen betreibt“, erklärte Friedhelm Imkampe, Pressesprecher des Rechnungshofs, auf meine Anfrage hin. Anm. d. Red.: Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) ist seit über 50 Jahren Eigentümerin der Reisering Hamburg RRH GmbH. „Wir stellen fest, dass eine Anforderung des Haushaltsrechts, nämlich dass auch bei einem Enkelunternehmen der Stadt letztlich ein wichtiges staatliches Interesse als eine rechtliche Voraussetzung gegeben sein muss, beim Reisering nicht mehr vorliegt“, so Imkampe weiter. Und was heißt das jetzt konkret?

Nach Einschätzung des Rechnungshofs wird sich die Stadt vom Reisering trennen müssen, da die „Voraussetzungen nach dem Haushaltsrecht dafür, das Unternehmen als Enkel der Stadt zu halten, nicht mehr vorliegen“, begründete Imkampe. Die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) beurteilt die Frage des staatlichen Interesses beim Reisering anders als der Rechnungshof: „Trotz der touristischen Ausrichtung erfüllt der Reisering wichtige Aufgaben, die im Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg liegen“, teilte Christian Füldner, Pressesprecher, schriftlich mit. Die Aktivitäten des Reisering seien in vielen Bereichen betrieblich eng mit der VHH verzahnt und führten zu Synergien und Deckungsbeiträgen, die neben der originären Gewinnabführung zu einer weiteren Verbesserung des Wirtschaftsergebnisses der VHH führten, so die Begründung der Behörde. Mit dem Reisering verfüge Hamburg über einen eigenen Dienstleister, um die im öffentlichen Interesse liegenden und teils sicherheitsrelevanten Fahrleistungen zu erbringen – wie z.B. Shuttle- und Transferfahrten, Fahrten zu den Kreuzfahrtterminals oder Großveranstaltungen wie Sportereignisse, Tagungen oder dem G20-Gipfel. Für den Rechnungshof ist diese Begründung nicht ausreichend, denn es fehle die Erklärung, „warum private Busunternehmen diese Nachfrage nicht abdecken könnten.“ Auch der Bund der Steuerzahler Hamburg kritisierte die Beteiligung Hamburgs am Reisering: „Unternehmen wie der Reisering Hamburg gehören nicht in die öffentliche Hand. Der Staat sollte nur dort unternehmerisch tätig werden, wo ein staatliches Interesse besteht.“ Den Reisering Hamburg bat ich auch um eine Stellungnahme, aber bis zum Redaktionsschluss lag noch keine Antwort vor.

HCT-Falle schnappte bundesweit zu

Wir hatten in der Februar-Ausgabe über das Hamburger Unternehmen HCT Busvermietung und seine unorthodoxen Methoden berichtet. Kurz nachdem der Bus Blickpunkt erschienen war, erhielten wir zahlreiche Zuschriften sowie Anrufe von Busunternehmern, die bestätigten, dass bundesweit sehr viel mehr Busunternehmen als bisher angenommen, in die HCT-Falle getappt sind: Der Fahrtenvermittler zahlt nicht! Mittlerweile sehen sich viele Busunternehmen gezwungen, den juristischen Weg zu gehen. Ein Busbetrieb aus Hannover hat von HCT sogar über 42.000 Euro zu bekommen. Scheinbar gibt es in diesem Segment noch weitere Unternehmen, die mit ähnlichen Methoden unterwegs sind wie HCT. Aber warum gehen immer noch so viele Busunternehmen diesen offenkundig unseriösen Firmen auf den Leim? Ein Busunternehmer aus Baden-Württemberg, der namentlich nicht genannt werden möchte, schrieb dem Bus Blickpunkt: „Was mir in dieser Diskussion etwas zu kurz kommt, ist auch die ‚Mitschuld‘ meiner Unternehmerkollegen. Schließlich kann ein Geschäftsmodell wie das der Fa. HCT nur dann funktionieren, wenn es ausreichend Unternehmer gibt, die ihre durchaus vorhandenen Überkapazitäten zu billigen oder billigsten Preisen noch an den Mann bringen wollen. Und erstaunlicherweise handelt es sich dabei oft um Unternehmen, die seit vielen Jahrzehnten über Generationen hinweg Teil des Marktes sind. Vielleicht sollte hier in der Branche endlich ein Umdenken stattfinden! (…) Es wäre eine Überlegung wert, wenn sich jeder Unternehmer auf seine Kernkompetenz konzentriert und die Finger von solchen unseriösen und die gesamte Branche belastenden Marktteilnehmer lässt. Wir haben uns jedenfalls entschieden, konsequent auf die Zusammenarbeit mit sogenannten Fahrtenvermittlern zu verzichten und stattdessen Kapazitätsanpassungen vorzunehmen.“ Damit trifft er den Nagel auf den Kopf.

Rosi Reisen insolvent

Die „MeinReisering Rosi Reisen GmbH“ („Rosi Reisen“) hat am 19. Februar Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Der Geschäftsbetrieb soll ohne Einschränkung aufrechterhalten werden. Die 26 Mitarbeiter sollen bis einschließlich März 2020 Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit erhalten.