Die Bundesregierung hat am 16. Dezember 2020 die Reform des Personenbeförderungsgetzes (PBefG) beschlossen. Die Novelle passierte am 05. März zunächst den Bundestag. Der Bundesrat wird Ende März final über den Gesetzesentwurf abstimmen. Der aktuelle Entwurf beinhaltet u.a. einen für die eigenwirtschaftlich tätigen Busunternehmen äußerst kritischen, existenzbedrohenden Punkt: Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Busunternehmen in Zukunft hochsensible sowie wettbewerbsrelevante Daten unter anderem ÖPNV-Aufgabenträgern, von denen viele eigene Unternehmen haben und die dadurch kein „neutraler Player“ sind, zur Verfügung stellen. Es handelt sich dabei um Echtzeitdaten zu Ausfällen, Störungen, Verspätungen, den voraussichtlichen Abfahrts- und Ankunftszeiten sowie der tatsächlichen oder prognostizierten Auslastung und Daten zu den Bezahlund Buchungsmöglichkeiten sowie den tatsächlich abgerechneten Kosten, die in einen großen Datenpool fließen sollen. Ihr hart und teuer, zum Teil über Jahrzehnte erarbeitetes Knowhow – ihr geistiges Eigentum also – sollen Busunternehmer bereitwillig und kostenlos den berühmt berüchtigten Beratern, die ihr Brot damit verdienen, private Busunternehmer in Ausschreibungswettbewerben ins Abseits zu befördern, auf dem Silbertablett präsentieren. Ohne dass diese besagten Berater dafür auch nur einen Finger krümmen müssen, können sie diese Daten dann für Ausschreibungszwecke nutzen und sich am geistigen Eigentum von privaten Busunternehmen bereichern. Das geht entschieden zu weit. So etwas darf sich die Branche nicht gefallen lassen und muss auf die Barrikaden gehen. Und wo bleibt eigentlich der Datenschutz?

„Diese Daten sind nicht nur hochsensibel und wettbewerbsrelevant, sie sind schlicht das Know-how und die Betriebsgeheimnisse der Unternehmen. All diese Details sind unser Kapital, mit dem wir im Wettbewerb zu anderen Betrieben bestehen können“, stellt Karl Hülsmann, Busunternehmer und Präsident des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer (BDO), den Stellenwert dieser Informationen heraus. Beim Versuch, das Informationsangebot für Fahrgäste zu verbessern, unterwerfe die Politik mit dem neuen PBefG den klassischen ÖPNV sowie Gelegenheits- und Reiseverkehre mit Bussen den Regelungen, die für digitale Pooling-Dienste aufgesetzt werden, kritisiert der BDO. Das kann fatale Folgen für das private Omnibusgewerbe haben.

Es hat sich in der jüngsten Vergangenheit immer wieder gezeigt, sobald Berater bei Ausschreibungsverfahren ihre Hände im Spiel hatten – das war und ist keine Seltenheit – ging sehr viel schief, weil sie keine Ahnung von Verkehrsplanung haben. Um weitere peinliche und kostspielige Fehler zu vermeiden, versuchen sie jetzt durch die Hintertür an die für die Verkehrsplanung ausschlaggebenden Daten zu kommen.

Corona-Krise führt zu weiteren Insolvenzen

Die Corona-Krise hat weiteren Busunternehmen den Garaus gemacht: die Bader Bus GmbH (auch bekannt unter Bader Bus Süd), die Bader Bus Nord GmbH, die Berlin-Express GmbH (das Unternehmen wurde Ende 2019 in Bonovo Tours umbenannt) sowie das traditionsreiche Unternehmen Bader Reisen haben Insolvenz angemeldet. Wobei das Letztere mit den anderen genannten Unternehmen nichts zu tun hat. Die drei erst genannten Unternehmen Bader Bus, Bader Bus Nord und Berlin-Express sind 100-pozentige Töchter des in Berlin ansässigen Unternehmens Tour und Event 24 GmbH. Bei Berlin-Express sei die Insolvenz zwar angemeldet, nach Bus Blickpunkt-Recherchen befinde sich die Eröffnung derzeit jedoch in der Prüfung. Die Töchter von Tour und Event 24 hatten scheinbar auch vor Corona mit Problemen zu kämpfen, hätten den Turnaround aber geschafft. Doch dann kam die Corona-Krise. Die Vorhaltekosten seien nicht mehr zu tragen gewesen, berichtete unlängst ein ehemaliger Mitarbeiter in den sozialen Medien. „Damit geht ein Stück Berliner Reisegeschichte unwiderruflich verloren“, bedauerte er. Den ersten Lockdown habe man mit viel Mühe überstanden, der zweite habe den traditionsreichen Unternehmen den Todesstoß versetzt.

Bader Reisen trotz Insolvenz zuversichtlich

Auch das Grafenberger Traditionsunternehmen Bader Reisen musste coronabedingt am 18. Februar Insolvenz beim Amtsgericht Stuttgart anmelden. Das Insolvenzverfahren wird am 01. April eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Riegger aus Tübingen bestellt. Bader Reisen ist ein klassischer Mischbetrieb, was in Corona-Zeiten gleichbedeutend ist mit: so gut wie keine staatliche Unterstützung. Das baden-württembergische Unternehmen blickt auf eine über 90-jährige Firmengeschichte zurück. Sven Bader führt das Unternehmen gemeinsam mit seinem Vater Hermann Bader (68). „Jedes Ende birgt auch Hoffnung auf einen Neuanfang“, zeigte sich Sven Bader im Gespräch mit dem Bus Blickpunkt optimistisch. „Irgendeine Lösung wird sich finden“, sagte er. Er hofft, den Familienbetrieb in abgespeckter Form fortführen zu können. Was das bedeutet, könne er derzeit noch nicht sagen, letztendlich würden die Gespräche mit dem Insolvenzverwalter zeigen, wie es weitergehen könne.