Ein Nachtrag zur Berichterstattung im Bus Blickpunkt über den Abschluss des Prozesses gegen den ehemaligen Busunternehmer Thomas Schumann. Das Berufungsverfahren vor dem Landgericht Mühlhausen reduzierte die Haftstrafe von 42 Monaten auf 20 Monate. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Leser fragten nun an, wie diese unterschiedlichen Urteile zu erklären seien.

In der Urteilsbegründung führte Richter Michael Krämer aus, Thomas Schumann habe im ersten Verfahren alle Vorwürfe pauschal anerkannt. Der Gang in die 2. Instanz, das Berufungsverfahren, habe dann jedoch eine detaillierte Beweisaufnahme erforderlich gemacht. In diesem Berufungsverfahren sei es so gewesen, dass die beiden vom Schadensumfang her schwerwiegendsten Anklagevorwürfe gegen Thomas Schumann, Untreue zum Nachteil der Europäischen Reiseversicherung (ERV) und des ADAC Sachsen e.V., fallen gelassen werden mussten. Beide hatten offenbar mit Thomas Schumann noch lange Zeit Geschäfte abgewickelt, obwohl ihnen nach Einschätzung des Gerichts hätte klar sein müssen, dass das Unternehmen Schumann-Reisen zahlungsunfähig war. Im Falle des ADAC ging es vor allem um Eintrittskarten für Motorradrennen auf dem Sachsenring, die Thomas Schumann gegen Provision verkaufte. Die Geschäfte liefen immer weiter, obwohl auf dem Konto des ADAC die entsprechenden Gelder für die Karten nicht zeitnah eingingen. Ähnlich war es wohl auch bei der Europäischen Reiseversicherung, die das Ausbleiben der durch Schumann-Reisen für die ERV vereinnahmten Versicherungsgelder wissentlich toleriert haben soll. Möglicherweise aus dem Motiv heraus, Schumann-Reisen nicht sofort in die Insolvenz geraten zu lassen, um später dann die noch offenen Forderungen begleichen zu können. Die Summe der Schäden, die man Thomas Schumann vorwerfen konnte, hat sich durch diese und andere Fälle gegenüber dem ersten Verfahren im zweiten Verfahren um etwa zwei Drittel reduziert. Die Strafe gegen Thomas Schumann, 20 Monate, wurde ohne Bewährung verhängt. Normalerweise, so Richter Michael Krämer, bestehe bei Ersttätern die Möglichkeit, eine solche Strafe, die zwei Jahre nicht übersteige, auf Bewährung auszusetzen. Im Fall Schumann sei das nicht geschehen, weil Thomas Schumann auch nach Hinweisen von Beratern und trotz einer Hausdurchsuchung der Staatsanwaltschaft Gera im September 2009 keine Konsequenzen gezogen hätte. Statt Insolvenzantrag zu stellen, habe er einfach weiter gemacht. Richter Michael Krämer: „Justiz und Staatsanwaltschaft lassen sich aber nicht auf der Nase herumtanzen.“ Thomas Schumann kann nach der Hälfte der verbüßten Strafe einen Antrag stellen, die verbleibenden 10 Monate auf Bewährung auszusetzen.

Randnotiz von der Busworld in Kortrijk

Joachim Reinmuth, ehemaliger Chef des inzwischen insolventen Herstellers Viseon, tauchte in Kortrijk wieder auf. Als Berater für das Exportgeschäft des Busherstellers Göppel (Ehrenhain).

Jan Olszewski mit „Frozen Yogurt“ in Berlin

Interessantes gibt es aus der der Familie Olszewski, Inhaber des polnischen Busherstellers Solaris, zu berichten. Tochter (Malgorzata) und Sohn (Jan) tauchen aktuell in der Führungsspitze von Solaris nicht auf. Während Malgorzata Olszewska weiter im Unternehmen wirkt, überraschte Sohn Jan Olszewski vor einiger Zeit seine Eltern mit einer eigenwilligen Geschäftsidee: Er wolle vorerst das Unternehmen Solaris verlassen und ein „Fastfood-Selbstbedienungsrestaurant für gesundes Essen“ gründen, auf der Basis von „Frozen Yogurt“. Frozen Yogurt ist ein dem Speiseeis verwandtes Dessert, das hauptsächlich aus Joghurt sowie Milch (meist Magermilch) hergestellt wird. Nach anfänglicher Skepsis haben sich die Eltern, Vater Krzysztof ist immer noch erkrankt, mit dem Weg des Sohnes angefreundet: „Nirgendwo lerne man soviel wie beim Gang in die Selbstständigkeit“, so ihr Ratschlag. Und tatsächlich, aus der Idee wurde was. Heute betreibt Jan Olszewski gemeinsam mit seiner Frau in Berlin in der Friedrichstraße 194 - 199, nahe dem Checkpoint Charlie, das Restaurant „Youghurt“. Eines Tages soll daraus eine ganze Kette werden. Falls er nicht irgendwann doch, dann als gestandener Unternehmer, zurückkehrt zu Solaris.

RDA: zur Wahl steht 2014 die Position des Schatzmeisters

Abschließend noch eine Korrektur. Im letzten Buschfunk hatte ich geschrieben, dass bei der RDA-Mitgliederversammlung 2014 die Positionen des Präsidenten Richard Eberhardt und des Vorstandsmitglieds Eva-Maria Wagenhäuser- Müller zur Wahl stehen, außerdem die Position eines Vizepräsidenten. Letzteres war leider falsch. Zur Wahl steht neben den beiden genannten noch die Position des Vorstandsmitglieds Bernhard Kirschbaum (Schatzmeister). Sorry.