Nächste Woche startet zum Beispiel die RDA Group Travel Expo in Köln zum ersten Mal wieder in vollem Glanz und ganz ohne jede Corona-Einschränkung. Löblicherweise hatte der Verband ja auch in der Pandemie die Fahne hochgehalten und keine Messe komplett abgesagt. Auch das verdient einen gewissen Mut! Aber war da nicht 2022 der Ärger um die Terminkollision mit der vom rivalisierenden (ja man muss es leider so beim Namen nennen!) bdo unterstützten Berliner Messe Bus2Bus, die fast zeitgleich mit einem breiten Vortrags- und Kongressprogramm stattfand? Nun mögen die Zielgruppen beider Veranstaltungen nicht zu 100 Prozent kongruent sein, man könnte sogar geneigt sein, zu sagen, die beiden Formate ergänzten sich ideal. Aber selbst wenn das so ist, so zwingt man den Busunternehmer als Hauptzielgruppe der Messe doch zu einer Entscheidung für das eine oder das andere Format. Das gefiel vielen Besuchern und auch Bus Blickpunkt Lesern nicht besonders und es regte sich deutlicher Unmut. Es wurde sogar eine Art „Petition“ von vielen Branchenvertretern an beide Verbände und die Messe Berlin geschickt, jedoch ohne großen Widerhall. Noch im November sagte uns RDA Präsident Benedikt Esser im Interview auf die Frage, ob es Neues zum Thema gäbe: „Wir haben unsere Terminverlegungsmöglichkeiten mit der „Koelnmesse“ geklärt, danach ist eine Terminverlegung im April 2024 nicht möglich. Mit Blick auf die Sitzungswochen des Deutschen Bundestages im April 2024 haben wir angeregt, dass die Messe Berlin die dortigen Terminverlegungsmöglichkeiten prüfen möge. Der RDA hat kein Interesse an Terminkonflikten mit anderen Veranstaltungen.“ Ähnlich formuliertes es die Messe Berlin – selbstredend. Beide planten also für 2024 munter weiter auf zeitlichem Kollisionskurs. Man darf gespannt sein, ob es nochmal einen neuen Anlauf zur Einigung gibt – dann wenigstens für 2026!

 

Schlechte Stimmung zwischen den Verbänden
Nun ist die Stimmung zwischen den Verbänden gerade durch die Causa „Fernbuseinbindung ins 49 Euro-Ticket“ nicht gerade besser geworden. Auch wir hatten das Thema weit oben auf der Agenda und noch immer agiert Flixbus wohl hinter den politischen Kulissen, um irgendwann doch noch zumindest für einige lukrative Strecken mitbedacht zu werden, wie die FAZ am vergangenen Wochenende berichtete. Und auch Benedikt Esser will mit Argusaugen auf die Evaluation des Tickets blicken, die (zusammen mit den ersten Preiserhöhungen?) spätestens im Jahr 2025 fällig wird. Die Busunternehmer fragen sich aber bei all dem politischen Scharmützel immer öfter, warum sich die Verbände nicht einmal zusammenraufen können, wie es 2020 auf dem offenen Doppeldecker vor dem Brandenburger Tor in Sachen Corona nach langem Anlauf vorgeführt wurde? Sind die Verbände nicht schlussendlich dazu da, die Interessen der Mitglieder ohne Wenn und Aber bestmöglich zu vertreten? Daher erneut der altbekannte Apell: Zusammen geht es immer besser!

 

„Augsburger Buskartell“endgültig ad acta gelegt
Eine andere Thematik, die uns schon mehrfach als Medium beschäftigte, war das „Augsburger Buskartell“, bei dem mehrere Busunternehmer aus dem RBA-Gesellschafterkreis zu Geldauflagen verdonnert wurden. Zuletzt berichteten wir im Augst 2022 darüber und beschrieben den Prozess damit als „eingestellt“, weswegen die für ab 25. März 2023 anberaumten 25 Hauptverhandlungstage aufgehoben wurden. Damals schon von einer kompletten „Einstellung“ zu reden war womöglich etwas vorschnell gewesen, wie uns auch eine Quelle aus dem Augsburger Branchenkreis noch vor kurzem nahelegte. Also haben wir noch einmal nachgehakt und bei der Staatsanwaltschaft in Augsburg angerufen. Und tatsächlich bestätigte uns der stellvertretende Pressesprecher Michael Rauh, dass erst mit dem Ablauf von Fristen Ende März und April schlussendlich von einer Einstellung der Prozesse nach §153 a Abs. 2 der Strafprozessordnung gesprochen werden kann, wenn denn die Geldauflagen geleistet wurden. Das ist jetzt wohl in beiden Verfahren, die zuletzt zusammengelegt worden waren, der Fall. Wenn auch die Beteiligten straffrei ausgehen, so hat dieser Fall wie andere jedoch wieder gezeigt, dass allzu oft in der Branche eine „Störung des freien Wettbewerbs“ (so der blumige Rechtsbegriff) für die eigenen Geschäftsinteressen billigend in Kauf genommen wird.