Was im vergangenen Jahr bereits zur Disposition stand, wird in diesem Jahr Wirklichkeit: Der Bushersteller MAN stellt auf dem RDA-Workshop vom 5. bis 7. Juli nicht aus. Bjoern Loose, Marketingchef der MAN Truck & Bus AG, antwortet auf meine Anfrage so: „Ein MAN-Auftritt auf dem RDA-Workshop passt – auch wegen der zeitlichen Nähe zur IAA – nicht zu unserem diesjährigen Marketingkonzept.“
Wenn die Nummer 2 der deutschen Bus-hersteller sich so entscheidet, dann ist auch interessant, wie sich die Nummer 1, Evobus, in dieser Frage verhält. Udo Sürig, Kommunikation Setra Omnibusse: „Evobus wird mit einem Gemeinschaftsstand der Marken Mercedes-Benz und Setra in Köln vertreten sein.“
Die Zurückhaltung von MAN könnte die Euphorie der Messeveranstalter des RDA nach dem gelungenen Workshop in Friedrichshafen etwas dämpfen. Zumal außerdem von einigen großen Paketern, nachdem man in Friedrichshafen gute Geschäfte tätigte, zu hören war, dass man darüber nachdenke, nun die Standfläche in Köln reduzieren zu wollen, um Kosten zu sparen.
RDA auf der Suche nach einem zweiten Vizepräsidenten
Bleiben wir noch beim Thema RDA. Am 7. Juli 2016, dem dritten Tag des RDA-Workshops, findet die Mitgliederversammlung des RDA statt. Bei den Vorstandswahlen in Köln geht es u.a. um die Neubesetzung des Amtes eines der beiden Vizepräsidenten. Hermann Meyering hatte es inne und trat von diesem Amt auf der Mitgliederversammlung in Leipzig spontan zurück, nachdem das Projekt „bus.de“ in der vorgelegten Form nicht durchkam. Wer folgt nun auf Meyering? Bei der Besetzung dieses Postens ist in der Vergangenheit oft ein Mitglied aus dem Vorstand nachgerückt. Sollte das passieren, dann müsste neben dem Vizepräsidenten auch noch ein neues Vorstandsmitglied gewählt werden.
Vorstandsmitglied Benedikt Esser hat in einer Pressemitteilung erklärt, dass er für das Amt des Vizepräsidenten kandidieren wird. Im Gespräch für den Vorstand ist auch Dr. Ulrich Basteck, Geschäftsführer von Wörlitz Tourist in Berlin. Von Bus Blickpunkt auf dem Maritim Ideenmarkt im April in Würzburg dazu befragt, bestätigte er seine Bereitschaft zur Kandidatur.
Ob ansonsten alles beim Alten bleibt, werden wir im Juli erleben. Wie sagte doch Norbert Grein in seiner Amtszeit als Präsident immer so schön: Bei den Wahlen auf der Mitgliederversammlung ist es wie auf hoher See – dass Schicksal liegt in Gottes Hand.
Wolfgang Steinbrück will mehr Geld von der RVG
Seit 2004 ist Wolfgang Steinbrück Präsident des Verbandes Deutscher Omnibusunternehmer (BDO). Das Busunternehmen „Steinbrück“ betreibt im thüringischen Gotha Reise- und Linienverkehr. Als privater Busunternehmer fährt er dort, wie sieben weitere Busunternehmer auch, für die Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha (RVG). Wolfgang Steinbrück ist selbst zu einem Drittel Anteilseigner der RVG. Was nahezu grotesk klingt, geschah am 10. März vor dem Landgericht Erfurt: Verhandelt wurde dort die Klage des Bus- und Reiseunternehmens Steinbrück gegen die RVG. Es ging um eine Nachzahlung von 1,4 Millionen Euro für die Jahre 2014/2015, die Wolfgang Steinbrück von der RVG forderte. Die RVG hält diese Summe für nicht gerechtfertigt und lehnte die Forderung ab. Wolfgang Steinbrück hat laut RVG für 2014 einen Kilometerpreis von 3,66 Euro pro gefahrenen Kilometer im Stadtverkehr erhalten. Sowohl Wolfgang Steinbrück als auch die RVG haben nun Wirtschaftsprüfer beauftragt, den Kilometerpreis zu ermitteln, mit dem eine Linie, inklusive Gewinn, zu betreiben ist. Steinbrücks Beauftrage kamen auf einen Preis von 4,11 bis 4,18 Euro. Die Prüfer der RVG nennen 2,98 Euro.
Zum Vergleich: Als Durchschnitt für Stadtbusse im gesamten Land Thüringen gibt eine Finanzuntersuchung des Bundeslandes 3,97 Euro an. Dieser Kostensatz ist wie gesagt ein Durchschnittswert und schließt auch Kosten für Managementleistungen im Nahverkehr ein: z.B. Fahrkartendrucker, Software, Kassensysteme, Abrechnungstechnik, Personal, Neuanschaffungen. Die RVG, die selbst keine eigenen Busse hat, übernimmt diese Logistik und die damit verbundenen Kosten für alle acht privaten Busunternehmen, die in ihrem Auftrag fahren. Sie beansprucht dafür einen Teil der Gelder, die der Staat aus Steuergeldern zur Unterstützung des ÖPNV zur Verfügung stellt. Im Fall Steinbrück ist das die Differenz zwischen 3,66 Euro und 3,97 Euro. Also 31 Cent pro Kilometer. Am 25. April wurde vor dem Landgericht Erfurt in dieser Sache erneut verhandelt. Im Ergebnis wurden die Beteiligten aufgefordert, weitere Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung wurde vertagt. Der nächste Verhandlungstag ist der 27. Juni 2016.