Seit 2016 läuft in der Region August im ÖPNV ein echter Schwaben-Krimi, der reichlich Zündstoff birgt und das Image der Busbranche erheblich ramponieren kann. Es geht um Preisabsprachen, Kartellverdacht, Razzien, Kronzeugen und Geldauflagen in Millionenhöhe. Konkret geht es um die Regionalbus Augsburg GmbH (RBA), ein Konsortium privater Busunternehmer, das die ehemalige Bahnbusgesellschaft 1992 im Zuge des Verkaufs der Busverkehre der Bahn Anfang der 90er Jahre erworben hat. Seinerzeit verkaufte die Bahn einen Teil ihrer Bahnbusgesellschaften, um einen Strukturwandel im Nahverkehr herbeizuführen und Geld in die Kassen des Staatsbetriebes zu spülen.
„Die RBA – größer als man denkt“
Das neue Unternehmen entwickelt sich prächtig. In der igentümerliste stehen u.a. Namen wie Magg-Omnibus, BBS, Stuhler Reisen, Jägle, Kirner Reisen, Egenberger, Omnibusverkehr Gairing, Hörmann-Reisen, aber auch Verkehrsgesellschaften sind vertreten. Doch die große Mehrheit halten die Busunternehmer. Jährlich werden 27 Millionen Fahrgäste befördert. 170 eigene Busse und 350 Fahrzeuge von Subunternehmen sind zwischen Franken und Bodensee im Einsatz. „Die RBA – größer als man denkt“, titelt selbstbewusst die Website. Auch gute Verbindungen zu Politik, Wirtschaft und Verbänden sollen sich in den Jahren entwickelt und verfestigt haben.
Subunternehmer machen ihrem Ärger Luft
Doch die Rahmenbedingungen im ÖPNV werden nach der Jahrtausendwende komplizierter. Das Gespenst der europaweiten Ausschreibungen geht um. Es wird mit härteren Bandagen gekämpft. Das bekommen die Subunternehmer der RBA zu spüren. Dazu gehört auch, wie mir ein Betroffener berichtete, dass die RBA den Subunternehmern Verträge mit einer Laufzeit von nur einem Jahr aufdrückte. Jeder Busunternehmer weiß, was das bedeutet: Ein Ritt auf der Rasierklinge. Auf meine Frage hin, warum er das denn all die Jahre akzeptiert habe, erhielt ich zur Antwort: „Ich hatte keine Wahl. Anderenfalls hätte ich von der RBA keine Aufträge mehr bekommen.“ Ein weiterer Betroffener Subunternehmer sagte mir, dass die RBA-Eigner den Subunternehmern verboten hätten, sich an Ausschreibungen zu beteiligen. Anderenfalls würden die Subunternehmerverträge gekündigt. „Während wir für maximal 1,50 Euro fahren mussten, hat die RBA für diese Leistung über Jahre hinweg 3 Euro eingestrichen“, so ein verärgerter Busunternehmer am Telefon.
Preisabsprachen verstoßen gegen das Kartellrecht
Dann kommt das Jahr 2006. In dieser Zeit ist offenbar ein Schriftstück entstanden, so berichtet die „Augsburger Allgemeine“, worin sich die an der RBA beteiligten Busunternehmen verpflichtet hätten, sich beim Betrieb regionaler Buslinien keine Konkurrenz zu machen. Wer dagegen verstoße, solle eine Strafe in Höhe von 100.000 Euro zahlen.
Dieses Papier wurde bei einer großangelegten Razzia im Juni 2016 von Polizei und Staatsanwaltschaft bei Eigentümern der RBA zutage gefördert und ist offensichtlich das wichtigste Beweisstück dafür, dass es sich hier um eine Kartellbildung zum Zwecke der Preisabsprache handelt: Ein Fall für das Bundeskartellamt. Dessen Aufgabe ist es, im Interesse der Verbraucher dafür zu sorgen, dass wirtschaftlicher Wettbewerb stattfindet und nicht behindert wird. Somit sorgt das Amt auch dafür, dass der Staat, letztlich der Steuerzahler, nicht mehr als nötig zu Kasse gebeten wird. In den Nahverkehr, besonders in den Schülerverkehr, fließen viele Steuergelder. Mit Preisabsprachen kann es gelingen, an größere Zuschüsse heranzukommen, den Gewinn zu erhöhen und dadurch mit den eigenen Angeboten konkurrenzfähiger zu bleiben. Ob und in welcher Höhe hier abgeschöpft wurde, von Millionen ist die Rede, werden die Ermittler zu klären haben. Unterm Strich geht es hier um nicht mehr aber auch nicht weniger als den Verdacht auf eine spezielle Form des Steuerbetrugs. Doch wie gesagt, es ist ein Verdacht.
Kronzeugen aus den Reihen der RBA-Eigentümer
Wie das Ganze bei Polizei und Staatsanwaltschaft ins Rollen kam, ist offiziell noch nicht bekannt. Doch, dass sich viel Frust zwischen RBAEigentümern und Subunternehmern angestaut hat, ist offensichtlich. Inzwischen gibt es auch zwei Kronzeugen, die mit den Ermittlern zusammenarbeiten. Nach Bus- Blickpunkt-Recherchen kommen sie aus den Kreisen der RBA-Eigentümer (die Namen liegen unserer Redaktion vor). Wie bei der Kronzeugenreglung möglich, wurden die Strafverfahren gegen sie eingestellt. Allerdings haben diese Unternehmen dafür einen hohen Preis, auch Geldauflagen, wieder ist von Millionenhöhe die Rede, zahlen müssen. Geldauflagen kommen in der Regel als Spenden gemeinnützigen Zwecken zugute.