Das Motto der Deutschen Bahn „Die Bahn macht mobil“ dürfte vielen bekannt sein. Mobil macht die Bahn, ja. Aber zurzeit wohl eher gegen private Busunternehmen. Das zu 100 Prozent bundeseigene Unternehmen hat, wie viele andere in Deutschland auch, Probleme, Fachpersonal zu finden. Besonders akut scheint die Lage bei der DB-Tochter Regio Bus Nord zu sein. Das geht aus einer Abwerbeak-tion der Regio Bus Nord für Busfahrer hervor. Per Aushang (das Schreiben liegt Bus Blickpunkt vor) ließ die DB-Tochter Anfang August ihre Mitarbeiter wissen, dass die Aktion „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“, die bisher eine Abwerbeprämie in Höhe von 1.500 Euro beinhaltete, nun ausgeweitet wird. Damit nicht genug, die Abwerbeprämie wird aufgestockt auf 5.000 Euro.

Die Prämie 1.500 Euro gibt es für die „erfolgreiche Empfehlung eines Busfahrers auf eine unbefristete Stelle, sobald der neue Mitarbeiter einen Monat bei der DB beschäftigt ist.“ Der Werbende bekommt zusätzliche 3.500 Euro, wenn der neue Mitarbeiter mindestens 18 Monate bei der DB überstanden hat. Auch der werbende Fahrer muss zu diesem Zeitpunkt noch bei der DB beschäftigt sein. Die Aktion ist befristet bis zum 31.12.2019. Das ist legitim, wird sich der eine oder andere denken, schließlich ist Mitarbeiteranwerbung nichts Außergewöhnliches. Das stimmt, aber die Rede ist hier erstens von einem Staatskonzern, der von Steuergeldern in Millionenhöhe subventioniert wird. Und zweitens wirbt die Staatskonzerntochter Busfahrer von privaten Busunternehmen ab, die für sie Subunternehmerleistungen erbringen. Ein unmoralisches Angebot, im Klartext: Wettbewerbsverzerrung!

Der Omnibusverband Nord (OVN), dessen Mitgliedunternehmen unmittelbar von dieser Aktion betroffen sind, hat sich in einem Brief an Klaus Müller, Vorstand DB Regio Bus, gewandt. Viele OVN-Mitgliedsunternehmen seien als Subunternehmer für die DB-Autokraft, die ebenfalls OVN-Mitglied ist, im Linien-, Schüler- und zunehmend auch im Schienenersatzverkehr (SEV) tätig, heißt es im Brief. Dem OVN seien erste erfolgreiche Abwerbe-Fälle durch direkte Ansprache von Autokraft-Mitarbeitern bekannt. „Der OVN-Vorstand weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Vorgehensweise sehr schnell und ebenso sicher dazu führen wird, dass die mit der Autokraft zusammenarbeitenden Auftragsunternehmen ihrer vertraglichen Verkehrspflicht nicht mehr zuverlässig nachkommen können und selbstverständlich auch die SEV-Leistungen infrage gestellt sind“, machte der Verband seinen Standpunkt deutlich. Das Paradoxe daran ist ja, dass sich durch diese kuriose und nach Verzweiflung schreiende Aktion die Problematik des Fahrermangels nicht lösen lässt. „Jeder im System abgeworbene Fahrer ist kein zusätzlicher Fahrer. Das Problem ist nicht gelöst, sondern verschoben, brachte es Michael Kaiser, Landesgeschäftsführer Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen, auf den Punkt.


Einbrüche bei Busunternehmen

Zurzeit gibt es wieder vermehrt Meldungen über Einbrüche in Busunternehmen. Ende September wurde in die Büroräume eines Busunternehmens in Bayern eingebrochen. Nach Aufbrechen der Haupteingangstüre wurden die Büroräume durchsucht. Die Täter hatten es vermutlich nur auf Bargeld abgesehen, teilte die Polizei mit. Sie vermutet, dass die Täter bei der Tatausführung gestört wurden. Was genau entwendet wurde, war bis zum Redaktionsschluss noch nicht bekannt. Der Sachschaden sei aber gering gewesen. Auch bei einem Busunternehmen in Bad Windsheim wurde im September eingebrochen. Hier kamen die Einbrecher mit Winkelschleifern und rissen einen Tresor aus der Wand. Was zurückblieb war ein Schaden von rund 10.000 Euro. Viele Türen und Inventar wurden beschädigt. Das mehrstöckige Gebäude wurde dabei komplett durchwühlt. In beiden Fällen ermittelt die Kripo und sucht nach Zeugen.


Polizei stoppt Busfahrer ohne Führerschein

Mitte September stoppten Polizisten in Charlottenburg-Nord einen 39-jährigen Busfahrer ohne Führerschein, bevor er auf eine Klassenfahrt aufbrach. Die Polizisten stellten fest, dass der vorgezeigte tschechische Führerschein des Fahrers Ende September 2015 abgelaufen war. Auch die ausgehändigte Fahrerkarte für den Fahrtenschreiber war seit Mai 2012 nicht mehr gültig und einen Nachweis über eine durchgeführte Berufskraftfahrerqualifikation konnte der Fahrer ebenfalls nicht erbringen. Ähnliches spielte sich Ende September in Weil am Rhein ab. Zollbeamte hielten am Grenzübergang in Weil am Rhein einen Fernbus an. Der Bus war auf der Linie von Lyon nach Frankfurt unterwegs. Der in Deutschland lebende 45 Jahre alte Fahrer legte den Beamten einen Führerschein seiner italienischen Heimat vor, der verdächtig war. Eine Echtheitsprüfung durch die Bundespolizei hatte dann zufolge, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung, mittelbarer Falschbeurkundung und Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen ihn eingeleitet wurde.