Der Bundestag debattiert am heutigen Freitag (29.06.) nach eigenen Angaben erstmalig 45 Minuten lang einen Antrag, mit dem die AfD die sogenannte „Urlaubssteuer“ gemäß Paragraf 8 Nr. 1 Buchstabe e des Gewerbesteuergesetzes abschaffen will.

Gemeinsam mit einem Antrag der FDP, die fordert, Missstände bei der gewerblichen Hinzurechnung zu überprüfen und Abhilfe zu schaffen, soll die Vorlage zur weiteren Beratung an die jeweiligen Ausschüsse überwiesen werden.

Der Antrag der FDP soll federführend im Finanzausschuss beraten werden. Ob der AfD-Antrag dem Finanzausschuss oder dem Tourismusausschuss zugewiesen wird, ist allerdings noch strittig.

Antrag der FDP

Die FDP schreibt in ihrem Antrag, die derzeitige Auslegung der Gewerbesteuer und vor allem der Hinzurechnungstatbestände sei für viele Unternehmen nicht mehr nachvollziehbar. Nicht erzielte Gewinne würden besteuert und bedeuteten für viele Unternehmen unzumutbare Lasten. Hinzu kämen stetig steigende Gewerbesteuerhebesätze. 

Mindestens die Ausdehnung der Hinzurechnungstatbestände durch die Rechtsprechung und die Finanzverwaltung will die Fraktion überprüft sehen. Die Regelungen sollten auf die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers zurückgeführt werden. Auch sei zu überlegen, die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage um gewinnunabhängige Hinzurechnungen zu bereinigen.

Antrag der AfD

Bei der „Urlaubssteuer“ handelt es sich um die Hinzurechnung von bestimmten Finanzierungsanteilen zur Gewerbesteuer. Als praktisches Beispiel gibt die AfD-Fraktion, dass die Anmietung von Zimmerkontingenten durch Reiseveranstalter in Hotels gewerbesteuerrechtlich inzwischen wie die Anmietung von Werkshallen in der Industrie bewertet wird, was zu Mehrbelastungen insbesondere der Reisebüros in Höhe von 230 Millionen Euro im Jahr führe, wie die AfD-Fraktion unter Berufung auf Angaben des Deutschen Reiseverbandes schreibt. 

Dabei handele es sich bei den Hotelverträgen nicht um Mietverhältnisse, argumentiert die Fraktion. Denn der Reiseveranstalter wolle die Zimmerkapazitäten nicht selbst nutzen. Auch bestehe kein Untermietverhältnis zwischen Reiseveranstalter und dessen Kunden. Da die Reisebranche knapp kalkuliere, würden die Mehrbelastungen durch die Urlaubssteuer an die Kunden weitergegeben: „Urlaubsreisen werde als Folge dessen für sozial schwächer gestellte Menschen deutlich erschwert“, heißt es in dem Antrag.

Laut AfD verteuern sich Urlaubsreisen mit Hotelbuchungen über einen Reiseveranstalter durch die Steuer um rund 2,5 Prozent. Da Reiseveranstalter mit recht niedrigen Gewinnmargen kalkulieren und einem hohen Konkurrenzdruck ausgesetzt seien, werde die Besteuerung an den Kunden voll weitergeben. Mit dem Antrag sollen Insolvenzen kleiner Reiseveranstalter vermieden werden.  Der Verbraucher solle durch die Aufhebung der Besteuerung entlastet werden. Der Bundesfinanzminister wird aufgefordert, auf einen gemeinsamen Ländererlass zur Abschaffung der „Urlaubssteuer“ hinzuwirken.