Für die Notfallregelung in der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse stimmten 469 Abgeordnete, dagegen 3, es enthielten sich 55. Für den Beschluss war eine sogenannte Kanzlermehrheit notwendig, die damit deutlich erreicht wurde.
Der Bund will in diesem Jahr so viele Schulden aufnehmen wie noch nie. Das Finanzministerium rechnet in einem zuvor verabschiedeten Nachtragshaushalt mit Kosten für die Hilfsprogramme von 122,5 Milliarden Euro. So sind direkte Zuschüsse von insgesamt 50 Milliarden Euro für kleine Firmen und Solo-Selbständige geplant, auch Krankenhäuser sollen mehr Geld bekommen.
Zugleich rechnet der Bund damit, wegen der massiven wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise 33,5 Milliarden Euro weniger Steuern einzunehmen. Deshalb plant Finanzminister Olaf Scholz (SPD) eine Neuverschuldung von 156 Milliarden Euro. Das sind rund 100 Milliarden mehr, als die Schuldenbremse im Grundgesetz erlaubt. Die neuen Schulden sollen ab dem Haushaltsjahr 2023 über insgesamt 20 Jahre lang getilgt werden.
Scholz hatte am Mittwoch in der Generaldebatte zu den Hilfspaketen in der Corona-Krise gesagt: „Vor uns liegen harte Wochen. Wir können sie bewältigen, wenn wir solidarisch sind.“ Der Vizekanzler dankte Ärzten, Verkäuferinnen, Busfahrern und anderen, die trotz des Infektionsrisikos das öffentliche Leben am Laufen halten: „Sie leisten Großes in diesen Tagen.“
Die nun nötigen Ausgaben könnten Bund und Länder nicht aus dem laufenden Haushalt oder aus Rücklagen stemmen, betonte der Finanzminister. Deshalb brauche es einen Nachtragshaushalt und eine Nettokreditaufnahme von 156 Milliarden Euro. „Das ist eine gigantische Summe“ – beinahe die Hälfte eines regulären jährlichen Bundeshaushalts. „Wir können uns das leisten“, betonte Scholz.