Wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) seine Mitglieder in einem Rundschreiben informiert, ist das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften“, das lange Zeit vor allem wegen der Art und Weise der Quotenerfüllung (bundesweit oder für jeden einzelnen Beschaffungsvorgang) umstritten war, nun verabschiedet worden. Nachdem bis zuletzt auch unklar war, ob es gelingen wird, dass die Quotenerfüllung auch mithilfe synthetischer Kraftstoffe erfolgen darf, seien diese Punkte nun im Sinne der Branche geklärt worden.

„Die nationale Umsetzung der Clean Vehicles Directive ist ein Schritt in die richtige Richtung für das Erreichen der Klimaziele im Verkehrssektor. Wir sind froh, dass unsere Bemühungen für einen möglichst effizienten und intelligenten Umstellungsprozess auf saubere Antriebe insofern erfolgreich waren, dass sie nun auf der Ebene der einzelnen Bundesländer umgesetzt werden können. Wir wollen heute aber auch klar sagen: Die Antriebswende ist nur ein Teil der Lösung. Der größere Hebel für den Umwelt- und Klimaschutz im Mobilitätssektor ist und bleibt der massive Angebotsausbau im ÖPNV“, erklärte dazu die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BDO, Anja Ludwig.

„Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt sind die Länder gefordert, sich zeitnah und im Sinne des Klimas und der Luftreinhaltung auf eine sachgerechte Regelung zu einigen“, begrüßte auch VDV-Präsident Ingo Wortmann den Beschluss. Das Gesetz ermögliche, dass die Länder zur Einhaltung der CVD-Mindestziele beim Bus Vereinbarungen mit der Branche treffen. Erfreulich sei darüber hinaus, dass der Einsatz von synthetischen Kraftstoffen nun ebenfalls CVD-konform ist: „Busse, die heute mit Diesel betankt werden, können auf diese Weise mit klimafreundlichen Kraftstoffen weiterhin in Betrieb bleiben – das entlastet die Busunternehmen“, so Wortmann.

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses wie folgt angenommen:

  • Die Bundesländer können Branchenvereinbarungen zur Erfüllung der vorgegebenen Mindestquoten schließen und bei der Quotenerfüllung länderübergreifend zusammenarbeiten. Es ist geplant, eine Muster-Branchenvereinbarung zu entwickeln, die dann hoffentlich möglichst viele Länder übernehmen. Der BDO wird dies eng begleiten.
  • Synthetische Kraftstoffe (z. B. GtL-Diesel) dürfen zur Erfüllung der Quote emissionsarmer Fahrzeuge verwendet werden. Dies bietet den Vorteil, dass herkömmliche Dieselbusse mit synthetischen emissionsarmen Kraftstoffen betankt werden können und keine neue Infrastruktur erforderlich ist. Wir haben uns in den zurückliegenden Monaten an das BMVI und viele Bundestagsabgeordnete gewendet und dafür geworben, diese Möglichkeit zu eröffnen.
  • Überlandbusse (Reisebusse mit Stehplätzen in geringer Anzahl, M3 Klasse II) sind vom Anwendungsbereich ausgenommen.
  • Zeiträume: August 2021 bis Dezember 2025 45 % saubere Fahrzeuge (davon die Hälfte emissionsfrei, die Hälfte emissionsarm) und Januar 2026 bis Dezember 2030 65 % saubere Fahrzeuge (ebenfalls Hälfte emissionsfrei, Hälfte emissionsarm) berücksichtigungsfähige Zeitraum wird auf die Monate November und Dezember 2020 ausgedehnt.
  • Definition sauberer Busse: Fahrzeuge, die nach EU-Richtlinie 2014/94/EU „alternative Kraftstoffe“ verwenden. Dazu gehören Elektrizität (Batterie, Oberleitung), Wasserstoff (Brennstoffzelle), synthetische und paraffinhaltige Kraftstoffe (dürfen nicht mit konventionellen, fossilen Kraftstoffen gemischt werden), Erdgas (einschließlich Biomethan (CNG, LNG)). Als emissionsfrei gelten nur Elektro- und Wasserstoffbusse
  • Förderung: Die Förderrichtlinie für Busse mit alternativen Antrieben wird derzeit in Brüssel notifiziert.  Vorgesehen ist, die Fahrzeuge mit 80% der Mehrkosten (bei Gasbussen 40%) und die Infrastruktur mit 40% zu fördern. Zudem sollen erstmals Machbarkeitsstudien zu mindestens 50 % gefördert werden. Auch die Umrüstung soll gefördert werden.