Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung auf Empfehlung seines Finanzausschusses Änderungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes beschlossen.

Mit dieser Gesetzesänderung sind auch deutliche Steuerentlastungen für Elektro- und Hybridbusse im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verbunden. Der Beschluss umfasst darüber hinaus die Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes für Erdgasbusse.

 

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sieht sich damit in seinen Forderungen bestätigt: „Das ist eine wichtige Entscheidung im Hinblick auf die Förderung emissionsarmer und umweltfreundlicher Mobilität im ÖPNV, die wir sehr begrüßen. Durch diese Steuerentlastungen wird der Einsatz von

Elektro-, Hybrid- und Erdgasbussen für die Verkehrsunternehmen wirtschaftlicher und somit attraktiver. Wir fordern schon länger, dass es bei Stromsteuer und EEG-Umlage keinen Unterschied zwischen Bussen und Bahnen geben darf. Zumindest bei der Stromsteuer gibt es jetzt eine Gleichbehandlung. Dieser Schritt muss auch bei der EEG-Umlage folgen“, so VDV  Vizepräsident Ingo Wortmann.

Bislang zahlen Verkehrsunternehmen für den Betrieb ihrer Elektro- oder Hybridbusse Stromsteuer in Höhe 20,50 Euro pro Megawattstunde, während für elektrische Schienenbahnen die ermäßigte Besteuerung von 11,42 Euro gilt, also 9,08 Euro bzw. 55 % pro Megawattstunde weniger. Ab sofort gilt der ermäßigte Steuersatz nun auch für Busse. „Die bisherige Regelung war nicht nachvollziehbar, denn elektrische, emissionsarme Antriebe sind beim Bus genauso klimaschonend und umweltfreundlich wie bei der Bahn. Also müssen sie auch bei den Steuern und Abgaben gleich behandelt werden, wenn man diese Antriebsarten mit Blick auf die Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung im Verkehrssektor etablieren will“, so Wortmann abschließend